Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

450€ Elternzeit und BV

Frage: 450€ Elternzeit und BV

Schlumpi412

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Hallo, Ich arbeite im Moment auf 450€ bei meinem Arbeitgeber, meine Elternzeit endet am 01.07.2020, ich bin nun wieder schwanger und würde ins BV gehen (sowohl vom Arbeitgeber, da ich in Zeiten von Corona nicht mit Kunden arbeiten darf, sowohl vom Arzt) Nun meine Frage Bekomme ich trotzdem die 450€ im BV?(450€ ist befristet bis Ende der Elternzeit) Läuft mein Vertrag ( Vollzeit, unbefristet) ab 01,09? Bekomme ich dann das Gehalt wie von meinem Vollzeit Vertrag? Oder weiter die 450€ Danke für die Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Verträge laufen so, wie Sie es vereinbart haben. Sie bekommen immer das, was Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB


Felica

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Du bekommst, solange der Minijob-Vertrag läuft, in dem BV das was du im Minijob verdienst. Sobald der VZ-vertrag wieder einsetzt, gibt es dann VZ. Sollte der Mutterschutz noch in der laufenden EZ beginnen, solltest du die EZ vorzeitig beenden. Das geht zum neuen Mutterschutz und nur dann. Auch ohne Zustimmung des AG, du musst es aber selbst aktiv machen. Dann bekommst du das höhere Mutterschaftsgeld aus der VZ-Tätigkeit. Da du mal 1.07 und mal 01.09 schreibst bin ich mir nicht sicher ob du zwischen Minijob und VZ eine Lücke hast oder ob das einfach nur ein Vertipper ist.


Schlumpi412

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Elternzeit Ende also Beginn 01.07. hab mich vertippt mit 01.09 Bis 01.07 geht die Elternzeit und auch der 450€ Job danach bin ich bis zum Mutterschutz im Oktober auf Vollzeit


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