Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

400€ job + Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 400€ job + Beschäftigungsverbot

miramara

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hallo frau bader, ich hab seid dem 25.4.2011 ein beschäftigungsverbot von meiner frauenärztin bekommen. nun steht eine frage bezüglich meines lohnes im raum: also mein lohn wird mit den letzten 3 monatslöhnen vor der schwangerschaft berechnet, was auch korrekt ist, aber mein chef ist jetzt der vollen überzeugung, dass er das nur 6 wochen zu zahlen hätte und danach das dann die krankenkasse zahlen müsste. Ich hatte ihm gesagt, dass dem nicht so ist, weil das bv keine krankheit darstelle. nun hätte ich gerne gewissheit, ob mein chef das wirklich (wie ich meine) bis zum beginn des mutterschaftsurlaubes zu zahlen hat oder doch wie er meint, nur 6 wochen. es wäre für mich sehr hilfreich, wenn ich da vielleicht gesetzesauszug mit paragraphen hätte, um meine meinung noch einmal zu unterstreichen zu können. ich danke schon viel mals für die hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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guck mal hier findest du alles http://www.minijob-zentrale.de/nn_10788/DE/2__AG/5__arbeitgebervers/4__Erstattungsverfahren_20bei_20Schwangerschaft_20und_20Mutterschaft/Erstattungsverfahren_20bei_20Mutterschaft.html


miramara

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in diesem fall war es betrieblich bedingt, da der ag sich nicht an die mutterschutzgesetze halten wollte, die kollegen mit mobbing anfingen und meine schichten einfach ohne grund gekürzt wurde. alles zusammen wurde es zu einer zu starken psychischen belastung, weshalb es dann zu einem beschäftigungsverbot kam. inzwischen hat der ag das beschäftigungsverbot akzeptiert und zahlt auch meinen lohn. allerdings meint der ag, dass er nur 6 wochen zu zahlen hätte. wobei seine büroangestellte, sowie ich auch, ihm versuchen klar zu machen, dass er länger zu zahlen hat, als nur 6 wochen.


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