Hallo Frau Bader, wie verhält sich das mit dem Arbeitslosengeld, wenn man, nach dem Erziehungsurlaub beim Arbeitgeber kündigen muß ( müßte ich ,da er keinen Halbtagsjob anbieten kann....aus betrieblichen Gründen)......ich könnte dort aber dann als Aushilfe , auf 400 Euro Basis arbeiten. Vorher habe ich knapp 1300 Euro netto verdient, würde, wenn ich mich arbeitslos melden würde, auf dieser Basis das Arbeitslosengeld bekommen. Wenn ich aber nun, nach dem Erziehungsurlaub auf 400 Euro Basis arbeiten würde, und dann nach 3 Monaten vielleicht arbeitslos bin, weil ich nicht mehr gebracht werde, würde ich dann, wenn ich mich dann arbeitslos melde, nur auf dieser Basis ( also 400 Euro) mein Arbeitslosengeld bekommen?........das wäre irgendwie ungerecht....da ich ja die letzen 15 Jahre Vollzeit gearbeitet habe und einen hohen Verdienst hatte.... Danke für eine Antwort Gruß Sabine
Mitglied inaktiv - 03.11.2004, 07:40