Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3tes Elternzeitjahr, erneut schwanger, Probleme mit AG

Frage: 3tes Elternzeitjahr, erneut schwanger, Probleme mit AG

MissMary

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Sehr geehrte Frau Bader, folgendes Problem: Mein Arbeitgeber und ich hatten immer ein sehr gutes Verhältnis (dachte ich). Ich hab im November 2016 unsere Tochter zur Welt gebracht und bis April 2018 Elternzeit beantragt. Da wir in München leben war die Suche nach Kita und TaMu leider alles andere als einfach. Aufgrund des guten Verhältnisses informierte ich meinen AG über jeden Schritt den wir taten. Als im Januar 2018 klar war, dass wir keinen Platz bekommen suchte ich mit ihm das Gespräch und sagte ihm (dumm wie ich glaube ich war), dass wir zwei Möglichkeiten hätten. Er meine Elternzeit verlängert oder mich gekündigt (an dieses Gespräch kann er sich angeblich nicht mehr erinnern). Letztlich meinte er. Ich koste ihn eh nix und kündigen möchte er mich nicht, weshalb er der Verlängerung bis November 2019 zustimmte. Während dieser ganzen Zeit arbeite ich auf 450 Euro Basis mal im Büro mal im HomeOffice. Im März kippte plötzlich die Stimmung und ich sollte die Schlüssel abgeben und er meinte er wäre mir mit der Verlängerung damals sehr entgegengekommen und ich sollte doch ein zweites Kind besser in einem größeren Büro bekommen, wo es nicht so viele Probleme verursachen würde. So Gott will, bin ich jetzt wieder schwanger. Meine Elternzeit würde zum 09.11.19 auslaufen (wenn ich selbst kündige wäre das vermutlich nur semischlau oder)? Der neue Mutterschutz beginnt zum ca. 09.12.19. Dazu jetzt die Fragen: 1. Soll ich selbst kündigen (da wäre ich aber vermutlich schön blöd oder)? 2. Wann soll ich dem AG von der neuen Schwangerschaft erzählen? 3. Wäre es vermutlich gut sich aufgrund der Arbeitssitustion dann bis zum Beginn des MuSch krankschreiben zu lassen? 4. Hab ich das richtig verstanden dass zum 10.11. mein alter Vertrag wieder auflebt und er den Zuschuss zum MuSch Geld tragen muss? 5. Wie funktioniert dass dann mit dem Elterngeld (arbeite ja dann quasi noch kein volles Jahr)? 6. Wann sollte ich den Antrag für die neue Elternzeit bei ihm angeben? Ich weiß, das war jetzt sehr viel auf einmal :( Vielen Dank für Ihre Hilfe! Ihre Mary


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Kündigen würde ich auf keinen Fall. Sie verschenken zum einen Mutterschaftsgeld und zum anderen haben Sie keine Elternzeit mehr. 2. Wenn die gefährlichen Monate vorbei sind 3. Krankschreiben kann man sich dann lassen, wenn man krank ist, nicht, wenn man Ärger mit seinem Arbeitgeber hat. 4. Genau 5. Berechnungsgrundlage sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt,, Monate mit Mutterschaftsgeld von Kind zwei werden ausgeklammert. Umso mehr sie also arbeiten umso mehr Elterngeld erhalten Sie 6. In der ersten Woche nach der Geburt Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Selber kündigen sehr dumm. Die paar Arbeitstage zwischen Ende ez und neuem Mutterschutz musst du arbeiten oder Urlaub etc Ja nach Ende der ez lebt dein alter Vertrag wieder auf. Der AG muss Zuschuss zum vollen Mutterschaftsgeld leisten. Beim neuen Elterngeld zahlt alles Einkommen der 12 Monate vor Geburt. Also dein 450€ job und der Monat nach der ez.


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