Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

> 30 Std. Freiberufl. tätigkeit während MuSchu/Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: > 30 Std. Freiberufl. tätigkeit während MuSchu/Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Können Sie mir bitte sagen, wie das geregelt ist? Wenn ich während MuSchu/Elternzeit noch privat was arbeiten möchte, in Eigenregie - z.B. Nachhilfeunterricht, Übersetzungen, noch ein Kind in Pflege nehmen o.Ä. - gilt das dann auch, dass mein Anspruch auf Elternzeit erlischt, wenn ich mehr als 29,999999h ;-) pro Woche arbeite? Wenn ja, wer kontrolliert das? Wie/wo/wem muss ich das berichten? Die Sache ist so: ich habe jetzt einen Job der viel Reisen und Kundenbesuche voraussetzt, was soviel bedeutet, dass ich wohl kaum etwas mit der Betreuung und Pflege meines Kindes Vereinbares als Teilzeitarbeit bei meinem jetzigen AG bekommen kann. Eltenrzeit - zumindest die ersten 2 Jahre möchte ich aber nehmen und trotzdem - nach meinen Möglichkeiten und der verfügbaren Zeit, in Eigenregie, noch was arbeiten. Was ich dabei verdienen kann sollte nicht das Thema sein, da mein Partner sowieso die Bemessungsgrenze für ErzGeld überschreitet, also wir keines bekommen. Nur was ist mit den 30 Std.??? Kann es passieren, dass man zurück in den Hauptjob 'verdonnert' wird oder andere Vorteile des Elternschutzes verliert (z.B. KüSchutz) nur weil man gelegentlich die 30 Std. Arbeitszeitgrenze pro Woche mal überschritten hat? Und: müsste ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich auf unregelmässiger Basis mal andere Babies sitte, mal Nachhilfeunterricht erteile oder reicht es, wenn ich das Einkommen dem Finanzamt als selbständige Arbeit angebe? Vielen Dank im Voraus, Cora PS: Gilt die 30 Std. Grenze für MuSchu genauso wie für Elternzeit, wobei ich mir vorstelle, dass sich währ. der Muschu-Zeit die Frage fast erübrigt, da ich sowieso alle Hände voll zu tun haben werde.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halo, die Grenze gilt immer, wenn man mehr arbeitet, kann man gekündigt kriegen, ausserdem bezieht man EG zu Unrecht. Bei jeder nebentätigkeit muss der Ag zustimmen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, vielen Dank erst einmal für die Antwort. Ich muss aber trotzdem mal nachhaken, weil mir nicht alles klar ist. 1) Erziehungsgeld werde ich nicht bekommen, also kann nichts gestrichen werden. 2) Ist das tatsächlich so, dass wenn ich während der Elternzeit privat noch ein Baby betreuen oder Übersetzungen machen will mein AG zustimmen muss und ich das ohne seine Zustimmung nicht machen darf??? 3) Und wenn der AG dem zustimmt und 'mich erwischt', dass ich mehr als 30 Std./Wo. arbeiten würde, das ein Kündigungsgrund wäre? Nicht dass ich es beabsichtige oder denke ich hätte wirklich Zeit mehr als 30h/Wo. zu arbeiten. Wollte nur wissen, wie scharf ich aufpassen muss, dass mir das nicht passiert bzw. wem ich darüber Bericht erstatten muss, wer das prüft. Vielen Dank nochmal und liebe Grüße Cora


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