Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: 3. Kind

JuliaEmilNoah

Beitrag melden

Hallo :-) Es geht um folgenden Sachverhalt: Wir haben bereits 2 Kinder und die Elternzeit endet offiziell Mitte Dezember. Nun planen wir ein drittes Kind. Das würde im Idealfall bedeuten, dass ich bei Ende der Elternzeit wieder schwanger wäre. Somit würde ich quasi schwanger in mein Angestelltenverhältnis übergehen. Nun ist es aber so, dass es sich zum einen um eine Risikoschwangerschaft handelt und zum anderen mein Arbeitgeber schwangere Frauen direkt ins Arbeitsverbot schickt. Nun zu meiner Frage: müsste mein Arbeitgeber dann wieder Gehalt zahlen, auch wenn ich schwanger bin? Vielen Dank für Ihre Hilfe und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie in ein BV gehen erhalten Sie den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden. Bitte berücksichtigen Sie, dass der Ag auch umsetzen kann und Sie sich auf das BV nicht verlassen können. Deshalb würde ich soviele Stunden nach der EZ arbeiten (eben in TZ, wenn ein Anspruch besteht), wie es tatsächlich möglich ist. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ja muss er, wenn offiziell deine Elternzeit endet. Wolltest du dann Vollzeit zurück kehren, den Vollzeitlohn ansonsten wieviele Stunden vereinbart sind


mellomania

Beitrag melden

In einem bv, wenn eins kommt, erhält man das, was man ohne bekommt. Kannst du nicht vollzeit arbeiten, ob nun schwanger oder nicht, musst du ja teilzeit zurück kommen. Das würdest du erhalten. Du kannst KEINE vollzeit anmelden obwohl du so nicht arbeiten kannst. Risikoschwangerschaft kann jetzt doch noch gar nicht gesagt werden ohne dass du schwanger bist. Davon ab ist das alleine kein Grund für ein bv. AG muss erneut alle Möglichkeiten prüfen. Hat sich viel getan die letzten Jahre was ersatztätigkeiten angeht.


JuliaEmilNoah

Beitrag melden

Mit 40 ist es immer eine Risikoschwangerschaft!


cube

Beitrag melden

Nein. Ich kenne einige 40-jährige und ja, das Risiko von Fehlbildungen ist größer - aber die Schwangerschaft als solche ist mit 40 nicht automatisch ein Risiko. Kenne keine 40-jährige die nur auf Grund ihres Alters ein BV bekommen hätte.


mellomania

Beitrag melden

Freundin is 42. Mehrere FG. Nix Risiko. Diabetes etc. Das ist Quatsch was du sagst.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Naja sie schrieb ja auch, dass der AG ins BV schicken wird. Noch ist sie ja gar nicht schwanger. In der Elternzeit spielt ein BV ja sowieso keine Rolle


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Auch hier wieder. Nicht passende Antwort und ... Aber nix zu ich arbeite dann Vollzeit oder so


cube

Beitrag melden

nur so, wie du auch tatsächlich arbeiten könntest. Würdest du also wegen der beiden anderen Kinder nur TZ arbeiten wollen/können, bekommst du eben auch nur das TZ-Gehalt. Das beinhaltet auch, dass die Kinderbetreuung entsprechend geregelt ist und im Zweifel auch nachgewiesen werden kann. Du solltest also auf keinen Fall so agieren, als wenn du garantiert rechtzeitig schwanger bis und auf jeden Fall ein BV bekommst. Klappt das nämlich nicht, stehst du dumm da. Und was auch nicht geht, ist die aktuelle EZ vorzeitig beenden (würdest du jetzt schnell schwanger werden), um dann sofort ein BV in Anspruch zu nehmen.


Anna198

Beitrag melden

Es ist bereits über 35 offiziell eine Risikoschwangerschaft und ebenso unter 18. Da gibt es noch einige weitere Kriterien, sobald ein einziges Kriterium zutrifft, ist es offiziell eine Risikoschwangerschaft und wird auch so im Mutterpass angekreuzt.


Anna198

Beitrag melden

Nachtrag: unter 18 und über 35 gilt nur für Erstgebärende, bei Mehrgebärenden dann über 40.


cube

Beitrag melden

Dann hast du aber auch hoffentlich die weiterführenden Erklärungen dazu gelesen aus denen klar hervorgeht, dass dies NICHT bedeutet, dass man tatsächlich automatisch eine nicht normal verlaufende Schwangerschaft hat. Ja, das Risiko ist prozentual gesehen höher, dass es Komplikationen geben könnte - es heißt aber eben nicht, dass diese auch unbedingt auftreten und deswegen selbstverständlich ein BV ausgesprochen werden muss. Himmel, dann würden ja die Hälfte der Schwangeren Frauen in D nicht mehr arbeiten gehen dürfen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Oh man. Ich hatte 5 Kreuze bei Risiken, war über 35 und hatte 2 FG und musste auch arbeiten gehen.


Anna198

Beitrag melden

Ich hab weder geschrieben, dass man durch eine Risikoschwangerschaft automatisch ein BV bekommt, noch, dass es bei einer Risikoschwangerschaft automatisch zu Komplikationen kommt. Natürlich nicht, man kann als offizielle Risikoschwangere eine komplett beschwerdefreie Schwangerschaft erleben und ein gesundes Kind zur Welt bringen. Und ich wüsste keinen Grund, warum man dann nicht arbeiten könnte. Es geht dabei ja hauptsächlich um die engmaschigeren Untersuchungen. Mir ging es hier einzig allein um die Aussage von mellomania, dass man vor einer Schwangerschaft noch gar nicht wissen kann, ob diese Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft gilt. Das stimmt eben nicht. Dass ihr mich wegen dieser (richtigen) Aussage gleich so angeht und mir Dinge in den Mund legt, die ich nie gesagt habe, finde ich absolut daneben.


cube

Beitrag melden

Das liegt daran, dass die Diskussion darüber entbrannt ist, dass die AP die Risikoschwangerschaft als Grund für ein BV anführt (AG schickt ins BV und außerdem hätte sie ja auch eine Risikoschwangerschaft mit 40). Da wirkt deine schlichte Bestätigung "doch, ab 35 etc usw" fälschlicherweise wie eine Bekräftigung von Risikoschwangerschaft = BV. BV ist hier aber eh ein explosives Thema - genau weil tatsächlich viele Fragen in die Richtung gehen, wie man ein BV am Besten bekommt oder dass man ja aus den hanhebüchensten Gründen ein BV bekommen müsste usw. LG


Anna198

Beitrag melden

Das ist das Problem bei Geschriebenem, dass man so Einiges in Worte reininterpretieren kann, was da überhaupt nicht steht. Ich kenne mich null aus mit BV, deswegen habe ich auch nichts dazu geschrieben. Aber das mit der Risikoschwangerschaft weiß ich, und das wollte ich so falsch nicht stehen lassen.Habe selbst direkt nach dem Mutterschutz wieder von zu Hause aus angefangen zu arbeiten und bin absolut nicht dafür, soziale Sicherungssysteme (aus) zu nutzen, wenn man sie nicht braucht. Gibt genug Leute, die wirklich darauf angewiesen sind.


mellomania

Beitrag melden

Stimmt aber eben nicht!! 40 bedeutet NICHT gleich Risiko. Das ist Quatsch.


Anna198

Beitrag melden

Es ist kein Quatsch. Kannst es gerne hier nochmal nachlesen: https://www.frauenaerzte-im-netz.de/schwangerschaft-geburt/schwangerenvorsorge/schwanger-ab-35/ Die Bezeichnung Risikoschwangerschaft ist bei Vorliegen bestimmter Kriterien (u.a. Alter über 40 bei Mehrgebärenden) obligatorisch. Man hat somit ein entsprechendes Kreuzchen im Mutterpass, ob man will oder nicht. Und ganz unabhängig davon wie die Schwangerschaft verläuft.


mellomania

Beitrag melden

Dann verstehe ich ich nicht, warum 3!! Meiner Bekannten, u.a. oben genannte, ü40 KEIN Kreuz bei Risiko haben.


Neverland

Beitrag melden

Mit nur einem Kreuz bei U40 hat man ein Risiko, gilt aber nicht als Risikoschwangere. Habe ich selbst so mitgeteilt bekommen von Arzt und KK. Für ein BV spielt Risiko aber keine Rolle. Auch Aussage der KK. Da sind andere Kriterien für ausschlaggebend.


Anna198

Beitrag melden

Das würde ich mal deren Frauenärzte fragen, warum sie das im Mutterpass entgegen der Richtlinien falsch eingetragen haben und hier nicht mit Vehemenz behaupten, dass es falsch ist. Hat vielleicht etwas mit der Überlastung der Praxen zu tun, mittlerweile sind ja offiziell 4 von 5 Frauen Risikoschwangere, könnte mir vorstellen dass das terminlich so eng wird, dass sie dann eben die Schwangeren mit weniger Risikofaktoren einfach falsch einstufen. Das wird dir eine Frauenärztin aber besser beantworten können.


Neverland

Beitrag melden

Schau mal lieber in deinen Mutterpass. Dann erklärt es sich vielleicht. Da gibt es die Punkte Risikobewertung. Unten dann noch einen extra Kästchen das der Arzt ankreuzen muss!!! Zur Festlegung der Risikoschwangerschaft. Ist dort kein Kreuz, liegt keine Risikoschwangerschaft vor. Dieses eine Kreuz entscheidet. Nicht deine Meinung.


JuliaEmilNoah

Beitrag melden

Ich glaube so manch eine hat hier entweder nicht richtig gelesen oder nichts verstanden! Es geht überhaupt nicht um Risikoschwangerschaft oder nicht! Es geht auch nicht darum, wie man an geschicktesten ums Arbeiten herum kommt und ein BV bekommt. Mein AG schickt grundsätzlich JEDE Schwangere ins BV - von sich aus zum Wohle der Schwangeren. Davon abgesehen kann doch hier niemand von den Allwissenden wissen, ob bei mir nicht eine Erkrankung oder ähnliches vorliegt, die mich als 40 jährige IMMER zu einer Risikogruppe gehören lassen! Es ging lediglich um das Thema Gehalt. Es ist einfach nur nervig, dass man in keinem Forum was fragen kann, ohne dass ein Zickenkrieg entsteht!!!! Es nervt!!!!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

@julia... Ja sehr seltsam wie sich dieser Thread entwickelt hat. Aus der Frage, ob du Geld vom AG siehst, wenn du ein betriebliches BV erhälst. Du hast im Nebensatz das mit der Risiko Schwangerschaft nur erwähnt. Und dann ging es nur darum


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich bin momentan in Elternzeit mit der 3.Tochter. Nächstes Jahr im August läuft diese aus (waren dann 3Jahre). Ich habe meine 3. Tochter in der Elternzeit der 2.Tochter bekommen und diese wiederum in der Elternzeit der 1.Tochter bekommen. Jetzt wäre meine Frage ob man die abgebrochenen Monate aus den ersten beiden elternzeiten a ...

Hallo Frau Bader, Meine erste Tochter ist am 22.09.2010 und meine zweite Tochter ist am 22.01.2013 geboren. Ist es möglich die übrig gebliebene Elternzeit von beiden an die Elternzeit von meiner dritten Tochter( geboren 02.08.2015) anhängen? Ich habe für alle drei Kinder jeweils 3 Jahre Elternzeit beantragt. Bin jeweils in der Elternzeit der erst ...

Hallo :) Ich habe Anfang Januar mein 2. Kind bekommen und bin somit in Elternzeit :) Mein erster Sohn ist 2015 geboren. Hier war das so, dass ich in den Monaten wo das EG zu ende war, im BV war. Die Berechnung war dann so, dass die EG Monate vom 1. Kind außer acht gelassen worden sind und die Zeit davor berechnet wurde. Da wir uns aber ein 3 ...

Hallo Frau Bader. Gibt es einen Unterschied, ob mein Mann das Kindergeld für unser 1. Kind beantragt, er aber aus 1. Ehe schon 2 Kinder hat, welche bei der Mutter leben, oder ich? Ich habe gehört, dass für das 3. Kind mehr Kindergeld gezahlt wird. LG Katrin

Sehr geehrte Frau Bader, wir bekommen voraussichtlich am 24.11.18 unser drittes Kind. Der erste ist 6 Jahre der zweite gerade 9. Monate. Da ich mich noch in Elternzeit befinde wollte ich mal wissen wie das mit dem Elterngeld dann für uns ist. Der zweite wurde am 4.7.17 geboren. Wieviel Leermonate habe ich dann für die Eterngeldberechnung? Denn ...

Liebe Frau Bader, vielen Dank zunächst einmal für Ihr offenes Ohr und Ihre Mühen! Ich stehe noch ganz am Anfang meiner dritten Schwangerschaft. Geburtstermin ist Anfang Dezember. Dann befinde ich mich noch in Elternzeit von Kind 2. Gearbeitet habe ich dann - bis auf einen Monat, in dem ich versuchte, in Teilzeit während der Elternzeit wieder ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Zuschuss für das Mutterschaftsgeld. Ich habe 2 Kinder (geb. im Feb.2014 und geb. im Juli 2016). Für mein 1. Kind hatte ich damals ursprünglich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Diese Elternzeit habe ich dann auf 3 Jahre verlängert und dann zum Mutterschutz vom 2. Kind vorzeitig beendet. Dadurch habe ich mein ursprüng ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mit meinem dritten Kind schwanger (Termin ist der 24.03.2022) und möchte wissen, ob ich den Bemessungszeitraum für das EG auf 2017 verschieben kann. Meine erste Tochter ist am 16.03.18 geboren, meine zweite am 31.12.19. Ich habe dazwischen nicht gearbeitet, sondern nur ein Kleingewerbe geführt. Beim zweiten Kin ...

Hallo Frau Bader, unsere 1. Tochter ist im Dezember 2019 geboren. Unsere 2. Tochter im Dezember 2021. seit November 2020 betreibe ich ein kleingewerbe. Auf Grund dessen hat sich die Berechnungsgrundlage nach 2018 für das Elterngeld K2 verschoben und ich erhalten für K2 das gleiche wie für K1. Wie verhält es sich nun mit dem Elterngeld falls wir e ...

Hallo Frau Bader, Unsere Situation ist folgende. Unser 1. Kind geboren Oktober 21, zweites Kind geboren April 23. durch mein hohes Einkommen hatten wir beim 1. Kind 1800 Elterngeld, beim 2. Kind werden es ca. 1350 sein. Da wir beim 3. Kind auch wieder einen geringen Altersunterschied haben wollen, jetzt meine Frage auch hier zu dem Thema, wa ...