Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3. Abschnitt Elternzeit

Frage: 3. Abschnitt Elternzeit

EAA20

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit, von Geburt meiner Tochter bis August dieses Jahr. Da wir nur noch eine kleine Chance auf einen Kita-Platz haben und Tagesmütter aus diversen Gründen keine Option sind, habe ich meine Elternzeit bereits offiziell um 2 Monate verlängert bis Oktober. Ab da gibt unter Umständen eine private Betreuung für unsere Tochter. Falls nicht werde ich den 3. Abschnitt Elternzeit nehmen. Nun meine Fragen: 1. Muss der 3. Abschnitt dann bis August 2023 gehen oder kann ich meine Elternzeit ein letztes Mal um z. B. nur 5 Monate verlängern? 2. Falls ich bis August 2023 verlängere. Darf ich bei meinem AG auf 450€Basis arbeiten bzw. 10-15 Stunden die Woche? Muss er mir da etwas anbieten? Vielen Dank für Ihre Mühe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Verlängerung ist kein neuer Abschnitt. 1. Können Sie indiv. machen wie Sie es brauchen. 2. Sie haben einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit, wenn der Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße NB


mellomania

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wenn du nur 5 monate verlängerst und nicht bis august, musst du ja nach den 5 monaten wieder vollzeit arbeiten oder deinen vertrag dauerhaft reduzieren. das würde ich nicht machen. verlängere wenn, bis august, wenn du nicht mehr als 30h arbeiten möchtest und kündige an, dass du tz in ez oder eben 450 euro in ez arbeiten möchtest. wenn der AG mehr als 15 arbeitnehmer hat, hast du ein recht auf eine tz. ob der AG aber betriebliche gründe nennt, die das verwehren weißt du ja noch nicht. sollte er das tun, kannst du deine gewünschten stunden nach seiner vorherigen!! genehmigung auch woanders arbeiten. ich würde aber wenn, den ganzen rest gleich melden.


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