Maliel
Hallo Fr. Bader, mein Lebensgefährte und ich sind immer noch am überlegen ob er 2 Monate Elternzeitnimmt ab Geburt (voraussichtliche Entbindungstermin ist der 25.01.2013), demnach müsste er das ja jetzt die nächsten Tage bei seinem Arbeitgeber beantragen. Was muss ich beachten wenn ich nach Mutterschutz meine Elternzeit bei meinem Arbeitgeber einreiche? Bleiben mir dann 12 Monate? Was wir bisher nicht verstanden haben ist ob der Arbeitgeber Lohnfortzahlt oder ob er dann Elterngeld beantragen muss? Also praktisch kein Geld wenn kein Elterngeldantrag? Vielen Dank schonmal.
Hallo, Ja, Sie können zusammen 14 Mo. EG beantragen u frei verteilen (nur die MG-Monate werden immer der Mutter angerechnet). EZ kann jeder bis zu 3 Jahren nehmen. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Du musst Deine Elternzeit innerhalb einer Woche nach Geburt einreichen, wenn sie nach dem Mutterschutz losgehen soll. ElternZEIT kannst Du nehmen bis das Kind 3 Jahre alt ist. Elterngeld würdest Du dann nach dem Mutterschutz noch 10 Monate bekommen. Dein mann muss auch Elterngeld beantragen.
Sonni74LS
Elternzeit beim AG sieben Wochen vor Beginn schriftlich in Anspruch nehmen. Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle beantragt. Nicht beim AG.
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