Sunkissed
Hallo Fr. Bader, aktuell befinde ich mich in Elternzeit mit meinem erstgeborenen Kind geb. am 06.01.2018. Nun planen wir ein zweites Kind, was vermutlich bzw. gewünscht vor Beendigung der zweijährigen Elternzeit kommen soll. Mein Elterngeld wird komplett im ersten Jahr ausgezahlt sein. D.h. bis zum 05.01.2019. Ab da habe ich so gesehen kein „Einkommen“ mehr. Nun zu meinem Fragen: - Wie errechnet sich das Elterngeld, wenn ich vor der Geburt des zweiten Kindes kein Einkommen habe? (Evtl. sind es nur wenige Monate vom Elterngeld des ersten Kindes) - Welche Voraussetzungen brauchen wir, um keine all zu großen einbüßen vom Elterngeld zu haben? Weil ich gehört habe, dass wenn man das 2. Kind während der Elternzeit kriegt, genau das gleiche Elterngeld wie für das erste Kind berechnet wird. - Ich habe vor, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Wird diese Zeit für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen? Danke im Voraus für die Hilfe. Viele liebe Grüße Sunkissed
Hallo, besser ist es, das EG auf 14 LM zu strecken. Ansonsten zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit EG von K1 (eben bis zum 14 LM) u MG Monate von K2. K2 müsste also möglichst zeitnah nach K1 kommen. Liebe Grüße NB
mellomania
man bekommt nur annähernd das gleiche eltnergeld, wenn das zweite kind schnell nach dem ersten kommt. zur berechnung werden eben 12 monate vor der geburt angerechnet. jede arbeit in der elternzeit wirkt sich natürlich positiv aufs elterngeld aus. aber ob man von einbußen sprechen kann? macht ihr ein zweites kind echt davon abhängig, was bezahlt wird? um die bestemögliche konstelation zu erhalten müsstes du längst schwanger sein...seltsame gedanken...
Sunkissed
Erstmal Danke für die Antwort. Auf keinen Fall geht es uns nur um diesen Aspekt. Es ist aber unter anderem ein wichtiger Faktor, um die Planung von Kind #2 zu machen, da wir finanziell eine Absicherung brauchen. Nein, es geht um keinen extra Luxus den wir uns gönnen wollen. Nur um eine Entlastung für meinen Mann, der ohne hin schon verdammt viel arbeiten geht und unsere Tochter unter der Woche kaum sieht. Und da wir uns so oder so ein Geschwisterchen wünschen, ob jetzt oder in 5 Jahren, wenn ich wieder arbeiten gehe, ist doch die Frage absolut legitim und für mich in keinsterweise seltsam?!
drosera
Hallo! Lass dich von Versorgungsamt einmal beraten, wie es mit der Ausklammerung von 12 bzw 14 Monaten aussieht, wenn du jetzt noch die letzten zwei Monate auf Elterngeld Plus wechselst und streckst. Zu bedenken ist auch Teilzeit und Beenden der Elternzeit zum neuen Mutterschutz: ob man dann den AG-Anteil für Teil- oder Vollzeit bekommt.
Felica
Nicht die EZ entscheidet sondern wie lang die Lücke zwischen EG und erneutem Mutterschutz ist. Bis zu 14 Monate EG kann man ausklammern lassen für das neue EG. Jeden Monat darüber hinaus ohne Einkommen senkg das neue EG weil der Monat mit 0 € in die Berechnung geht. Etwas mindern kann man das indem man innerhalb der EZ in TZ arbeitet.
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