Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, den Erziehungsurlaub für unser erstes Kind haben mein Mann und ich uns so aufgeteilt, daß ich die ersten 7 Monate nach der Geburt zu Hause bleibe und Erziehungsurlaub nehme und danach mein Mann anschließend 17 Monate in Erziehungsurlaub geht. Auf das dritte Jahr haben wir verzichtet. Wie erhält es sich, wenn ich nun während des Erziehungsurlaub meines Mann wieder schwanger werde und der Erziehungsurlaub für unser erstes Kind auch nach der Mutterschutzfrist für das zweites Kind noch nicht beendet ist? Kann ich erst dann Erziehungsurlaub für mein zweites Kind nehmen, wenn der Erziehungsurlaub meines Mannes für unser erstes Kind abgelaufen ist. Wie verhält es sich für den Erziehungsurlaub meines Mannes? Kann er einfach den ersten Erziehungsurlaub beenden? Selbstverständlich wäre es uns dann am liebsten, wenn ich für unser zweites Kind im Anschluß an den Mutterschutz Erziehungsurlaub nehmen könnte und mein Mann seines Erziehungsurlaub für unser erstes Kind beenden könnte. Es ist einfach für uns viel einfacher, da ich beruflich viel unterwegs bin und mein zweites Kind beisspielsweise mit Sicherheit so nicht stillen könnte. Haben Sie vielen Dank. MfG Petra R.
liebe Petra, die Geburt eines zweiten Kindes führt nicht zur Unterbrechnung des laufenden EU. Der EU für das 2. Kind kann sich erst am den abgelaufenen ersten EU anschließen. N. Bader
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