Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub und arbeite auf gegenseitiger Vereinbarung (ist nur ein Brief von AG und mir unterschrieben) 15 Std. die Woche. Nun planen wir ein zweites Kind, das ev. im laufenden Erziehungsurlaub kommen wird. Wie funktioniert das dann? Der alte Erziehungsurlaub wird (bei Geburt von Nr. 2) gestoppt und ab Geburt des neuen Kindes habe ich dann 3 Jahre, oder? Bekomme ich Erziehungs und Mutterschaftsgeld? Habe ich Mutterschutzurlaub? Auf welches Gehalt wird gerechnet? Auf den Vollzeitjob (vor 1.Kind) oder Teilzeitjob während EZ Urlaub? Ich arbeite auf Lohnsteuerkarte, habe aber keinen richtigen Vertrag für die 15 h. Sorry, daß ich sie so mit Fragen bombadiere. Grüße, Kathrin
Liebe Kathin, wenn während des EUs ein zweites Kind geboren wird, führen die Mutterschutzfristen nicht zu einer Unterbrechung des laufenden Eu. Der EU des 2. Kindes kann sich nur an den des 1. Kindes anschließen. Die Zahlung des Mutterschutzgeldes kommt auch während des EU in Betracht, wird aber im Einzelfall u.U. teilweise angerechnet. N. Bader
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