MGonzalez
Lieber Frau Bader, ich habe eine Frage für Sie. Zurzeit habe ich 2 Halbzeit Jobs und mochte 1 Jahr Elerternzeit nehmen. Bei einer der Jobs läuft eber ein Forschungsprojekt und möchte ich es nicht ganz im Stich lassen, darum würde ich gerne bei dem von dem noch 10-11 pro Woche machen. Ist dies möglich? Was muss ich dabei beachten? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, das ist unproblematisch möglich. Sie können bei beiden Arbeitgebern Elternzeit nehmen, am besten zwei Jahre, und dann in Teilzeit bei einem Arbeitgeber arbeiten. In den ersten 12 Monaten wird der Lohn beim Elterngeld auf jeden Fall berücksichtigt. Liebe Grüße NB
Felica
Du teilst beiden AG mit das du EZ nimmst und sagst dem AG wo du arbeiten möchtest, das du innerhalb der ET in TZ arbeiten willst. Nennst den Zeitraum und in welchem Umfang. Der Gesetzgeber sieht allerdings mindestens 15 Std die Woche vor, sofern der AG zustimmt, geht aber auch weniger. Um keinen Verlust beim EG zu machen, solltest du aber EG Plus wählen. Da darfst du zuverdienen. Beim.basis-EG dagegen wird jeder € Einkommen beim EG angerechnet und führt bis auf due 300 € Mindest-EG zur Kürzung. Sofern der Vater nicht plant mehr wie 2 basis-EGmonate zu nutzen, solltest du aber 2 Jahre EZ einreichen. Dann kannst Du EG plus nach dem.mutterschutz bis zum 22ten Lebensmonat beziehen. Das gilt umso mehr, wenn nicht 100% sicher ist das du nach dem Jahr wieder in VZ arbeiten willst bzw mehr als 30/32 Std die Woche bei beiden AG zusammen. Zudem genießt du in der EZ, selbst wenn du arbeitest, Kündigungsschutz.
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