Hallo,
ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nach einem Jahr möchte ich wieder in TZ arbeiten gehen. Das habe ich auch gleich beantragt.
Mein AG hat TZ abgelehnt und ist nun der Meinung ich müsse 2 Jahre zuhause bleiben und könne nicht vorher wieder arbeiten kommen.
Aber ich habe ja nur ein Jahr Elterngeld. Und 2 Jahre habe ich beantragt weil ich in TZ zurückmöchte (und besseren Kündigungsschutz und Anspruch auf TZ).
Habe ich das jetzt falsch beantragt? Ist Elternzeit zwingend die Zeit die man zuhause bleiben muss? Würde ich dann ALG1 bekommen? Kann mein AG mir sozusagen verweigern das ich nach einem Jahr wiederkomme?
Danke
Tanja + Mia (3 Monate alt)
von
Tanja26
am 17.03.2013, 09:47
Antwort auf:
2 Jahre Elternzeit = die Zeit die man zuhause bleiben muss?
Hallo,
ja, einer frühzeitigen Beendigung muss der AG zustimmen. Aber evtl. haben Sie einen Anspruch auf TZ
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.03.2013
Antwort auf:
2 Jahre Elternzeit = die Zeit die man zuhause bleiben muss?
Nein, Du darfst in der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Ist euer betrieb zu klein, oder gibt es keine geeigneten Teilzeit-Arbeitsstellen, dann soll Dein Chef dir das bescheinigen. Würde mir dann für die Elternzeit woanders einen Job suchen. Und wenn Kinderbetreuung gesichert ist, müßtest du dann IMO auch ALG1 bekommen, halt entsprechend anteilig für die Std welche du arbeiten gehen würdest.
Mitglied inaktiv - 17.03.2013, 10:18