Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader Sie haben mir vor einiger Zeit schon einen Teil meiner Fragen zur geringfügigen Beschäftigung mit einem Langtext beantwortet, zu diesen Fragen jedoch nichts geschrieben. Es wäre toll, wenn Sie mir diese noch kurz beantworten könnten: Bin im 2. Jahr Elternzeit und eine geringfügige Beschäftigung im sozialen Bereich (Schichtdienst) aufgenommen. Stehen mir hierbei auch die Zuschläge für Wochenend-, Feiertags-, und Nachtarbeit zu, oder kann der AG sie mir verweigern? Habe einen unbefristeten Vertrag mit sechs Monaten Probezeit. Sollte ich in der Probezeit erneut schwanger werden, kann ich dann während dieser Zeit deshalb gekündigt werden, bzw. kann mein Vertrag deshalb nach den 6 Monaten ablaufen??? Es wäre schön, wenn Sie mir nochmal weiterhelfen könnten. Vielen herzlichen Dank schon im Voraus!
Hallo, das kommt darauf an, worauf die Zuschläge fussen (Tarifverrag etc.), es steht Ihnen im Zweifel aber auch zu. Ob Sie in der Probezeit kündbar sind, hängt vom Vertrag ab. Entweder Befristung auf Probezeit und dann neuer Vertrag= AG kann mit Probezeit beenden "Normale" Probezeit, also einfach nur Kündigungserleichterung= keine Kü in SS Gruß, NB
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