Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader... zum ersten: ich bin sehr unzufrieden mit meiner KK - befinde mich aber z.Z. in Elternzeit (und bin jetzt wieder schwanger) - stimmt es, daß ich in dieser KK bleiben muß (wurde mir da so gesagt) oder kann ich und meine Tochter bei meinem Mann mitversichert werden (meine KK weiß noch nichts von der 2. SS) zum zweiten: Im Gesetz steht, daß ich 3 Monate vor Ablauf der EZ meine Stelle kündigen kann... ich mußte mich auf Drängen meines AG aber (öffentl. Dienst) schon zu Beginn der EZ festlegen - ich wurde allerdings im Nachhinein sehr gemobbt, als ich in EZ gegangen bin und ich möchte nun meine Stelle doch nicht mehr in Anspruch nehmen... muß ich nun die Zusage an den AG einhalten, oder kann ich bis 3 Monate vor EZ-Ende kündigen? vielen Dank schon mal für die Antwort - schönen Tag noch, lg Sandra
Hallo, ich glaube, Sie müssen bleicben, Sie hätten bei einer neuen ja noch gar nichts eingezahlt. Im Beamtenrecht gelten Sonderregeln. Wenn Sie bereits schriftl. gekündigt haben, ist es aber schlecht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
aber wenn ich doch eh familienversichert wäre bei meinem Mann, würde für mich selbst doch eh nichts eingezahlt?! Das versteh ich nicht
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