Mitglied inaktiv
ich habe mitbekommen dass das Elterngeld ab 01.01.2007 nun gesplittet ist. Ob ich ein Jahr nehme (450€) oder 2 Jahr nehme (300€) ist das soweit richtig? wenn ich nur ein Jahr nehmen würde wo müßte ich das alles melden/beantragen???sind die Beträge MIndestbeträge? Von was sind die abhängig? Angenommen ich beziehe nicht mehr als 460 brutto Azubigehalt wie wird das dann berechnet?(Da die Ausbildung ja erstmal ruht)????? Grüße la_busqueda
Hallo, das ist die alte Regelung. Für Kinder ab 2007 bekommt man, wenn man gearbeitet hat, 67 % vom Lohn, sonst 300 €. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo la_busqueda, mit der neuen Regelung kenne ich mich auch nicht so genau aus. Bisher war es so, dass man das ERZIEHUNGSGELD entweder für 1 Jahr in Höhe von 450 € oder 2 Jahre in Höhe von jeweils 300 € pro Monat bekommen hat. Wir mussten das bei dem zuständigen "Versorgungsamt" beantragen. Schau da mal im Internet nach. Soweit ich das aus den Medien mitbekommen habe, wird das NEUE Elterngeld für Kinder gezahlt wird, welche ab dem 01.01.2007, 0 Uhr geboren werden. Die Kinder, welche vorher geboren werden, müssten wahrscheinlich noch nach der "alten" Regelung bearbeitet werden. Die Höhe für das Elterngeld ab dem 01.01.2007 hängt vom Einkommen ab. Es werden aber MINDESTENS 300 €, aber MAXIMAL 1800 € gezahlt. Das ist einkommensabhängig. Des Weiteren wäre zu beachten, dass das Einkommen herangezogen wird und davon 65 % gezahlt werden. Wenn ihr schon mehr als ein Kind habt, also wenn ein Geschwisterkind unterwegs ist, werden nochmals 10 % obendrauf, mindestens 75 €, gelegt. Dieses Elterngeld wird dann aber nur 12 Monate gezahlt. Wenn dein Mann bzw. der Vater des Kindes, anschließend Elternzeit nimmt, bekommt Ihr 2 Monate zusätzliches Elterngeld nach den o. g. Regelungen. Bitte erkundige dich aber genau im Internet oder auch beim Arbeitsamt oder Versorgungsamt über die genauen Einzelheiten. Hoffentlich konnte ich dir ein bisschen weiterhelfen. Liebe Grüße von Mathias (Papa Jean) mit Margarethe und Jean Marcus.
Mitglied inaktiv
67% vom letzten Netto Gehalt mindestens 300 Euro/pro Monat, wenn man ein Jahr bezieht. Man kann aber auch zwei jahre beziehen und bekommt dann nur die Hälfte (150Euro/Monat)
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