BeLLa_86
Hallo. Mein Partner und ich sind seit 4 Jahren zusammen und erwarten unser erstes Kind. Ich bin in der 36 SSW, wir wollten diese Woche einen Termin machen um die Vaterschaftsanerkennung zu unterzeichnen, das möchte er jetzt erst machen nachdem ich einem Vaterschaftstest zugestimmt habe. Ich habe ihn natürlich nie betrogen oder Anlass dazu gegeben mir nicht zu vertrauen, er möchte den Test nur aufgrund der Bitten seiner Ex und dem gemeinsamen Erwachsenen Kind. Ich bin nicht der Meinung dass es den beiden zusteht darüber zu entscheiden ob so ein Test gemacht werden sollte. Mein Partner lässt sich allerdings nicht davon abbringen und versteht kein bisschen warum ich sauer bin. Wie verhalte ich mich jetzt?
Hallo Bella, Danke für deine Nachricht. Wir können gut verstehen, dass du sauer bist. Niemandem außer euch beiden steht die Entscheidung zu, ob ein Vaterschaftstest gemacht wird. Eine dritte Person sollte nicht durch Drückausübung in eure Beziehung und anliegenden Entscheidungen eingreifen. Du bist hochschwanger mit eurem Kind und dein Partner sollte zu dir halten und deine Wünsche auch gegenüber seiner Exfrau und seinem Kind vertreten können. Schließlich seid nun ihr beide in einer Beziehung und es geht um euer gemeinsames Kind. Das steht hier erstmal klar im Vordergrund. Leider ist es in Deutschland auch so, dass mehr Bürokratieaufwand entsteht, wenn bei der Geburt eines Kindes unverheirateter Eltern noch keine Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist. Dann muss man nämlich die Geburtsurkunde später nochmal anpassen und dafür einen extra Termin machen. Durch die Anerkennung der Vaterschaft hat dein Partner Verantwortungen, die eingefordert werden können. Schließlich hast du dadurch auch eine Absicherung, da er als anerkannter Vater auch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist. Nach der Geburt hast du erstmal das alleinige Sorgerecht. Nur als anerkannter Vater kann dein Partner auch offiziell das Sorgerecht übernehmen. Wir fänden es wichtig, dass dein Partner sich hier der Verantwortungsübernahme klarstellt und den Prozess um Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsübernahme in deinem Sinne gestaltet. Vor der Geburt ist ein Vaterschaftstest in Deutschland illegal. Politische Bestrebungen der FDP dieses gesetzlich zu ändern, wurden von der Ethikkomission zurückgewiesen. Ein Vaterschaftstest vor der Geburt ist ein invasiver Eingriff, der je nach Methode zu einem erhöhten Fehlgeburtenrisiko führen kann. Das ist ein großer Eingriff sowohl in deine Selbstbestimmung als auch Gesundheit und die des Kindes. Das heißt, ihr könnt erst nach der Geburt einen Vaterschaftstest durchführen. Obwohl in Deutschland die Mehrheit für Selbstbestimmung von Frauen über ihren Körper ist (z.B. bei Schwangerschaftsabbrüchen), werden Diskussionen darüber immer wieder von konservativen und liberalen Parteien instrumentalisiert. So entsteht das Bild, dass Selbstbestimmung noch immer sehr umstritten ist und in Paarbeziehungen ausgehandelt werden muss. Die Zeit der Geburt und auch die Zeit danach sind sehr herausfordernd. Du solltest so viel Absicherung und so wenig zusätzliche Aufgaben wie möglich bekommen. Dein Partner signalisiert dir mit seiner Forderung Misstrauen und löst auch damit sicherlich viele Gefühle und Stress bei dir aus. Die Forderung nach und das Beharren auf einen Vaterschaftstest ist in deiner Situation keine Unterstützung und kann sich auf dein Vertrauen zu ihm auswirken. Scheinbar ist es ihm nicht bewusst, dass es keine Kleinigkeit ist, so eine Forderung zu stellen. Wir denken, du kannst nochmal klar benennen, dass es hier auch darum geht, dich werdende Mutter zu unterstützen und deine Wünsche zu respektieren. Wir wünschen dir alles Gute für die kommende aufregende Zeit! Xenia und Leonie
Die letzten 10 Beiträge
- Familienbesuch
- Weiß nicht mehr was ich tun soll
- Umzug ins Ausland mit gemeinsamem Sorgerecht
- Negative Konfliktspirale, andauernde Schuldzuweisungen und Rückzug
- Vater-Sohn-Beziehung
- Pille
- Vaterschaftsanerkennung
- Ex Mann hat Freundin mit Narzisstischen Zügen
- Was kann ich tun
- Kommunikation und mangelnde Wertschätzung