Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Höfel, ich habe mich im April vergangenen Jahres zu einem GVK angemeldet und hab an der ersten Stunde abgesagt weil ich vom Arzt wegen Kreislaufdysregulation in der Schwangerschaft aus dem Verkehr also aus der Arbeit etc. gezogen wurde und kein Auto fahren durfte. Deshalb konnte ich auch nicht zum GVK. Habe mein Baby am 01.10.07 bekommen und habe gestern eine Rechnung von der Hebamme bekommen für den GVK an dem ich ja nicht teilgenommen habe. Jetzt meine Frage muss ich diese Rechnung zahlen? Obwohl ich krankgeschrieben war und kein Auto fahren durfte? Vielen Dank schonmal!
Liebe Indira, ja, leider müssen Sie zahlen. Sie haben mit der Kollegin einen Vertrag geschlossen. Die Kollegin hat einen Platz in Ihrem Kurs zur Verfügung gestellt, den Sie bedingt durch die kurzfristige Absage nicht wieder besetzen konnte. Kann man ein bißchen mit in Urlaub fahren vergleichen - auch da fallen Stornogebühren an, bzw. ab einem bestimmten Zeitpunkt gibt es kein Geld zurück. Was anderes ist es, wenn die Hebamme den Platz wieder besetzen kann, dann steht Ihr natürlich kein Geld zu. Liebe Grüße Martina Höfel
Mitglied inaktiv
Das ist ganz normal: wer sich für einen Kurs, ganz gleich welcher Art anmeldet, muß ihn auch bezahlen, wenn er nicht dran teilnimmt. Im Falle von Geburtsvorbereitung übernimmt eben die Krankenkasse die Teilnahmegebühren, immer vorausgesetzt, die Teilnahme hat stattgefunden. Aus welchem Grund Du nicht teilgenommen hast spielt in dem Fall keine Rolle. Wenn der einzige Grund die Transportschwierigkeit war hätte man ev. auf andere Möglichkeiten wie öffentliche Verkehrsmittel, Nachbarn etc. ausweichen können - aber das ist ja Schnee von gestern.
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