Frage im Expertenforum Hebamme an M. Sc. Martina Höfel:

Hebamme erstellt Rechnung mit nicht erbrachten Leistungen

M. Sc. Martina Höfel

M. Sc. Martina Höfel
Master of Science in Midwifery, Hebamme im DHV - Deutscher HebammenVerband e.V.

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Frage: Hebamme erstellt Rechnung mit nicht erbrachten Leistungen

Happymamita

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Liebe Frau Höfel, meine Hebamme hat eine Rechnung erstellt mit Leistungen, die gar nicht erbracht wurden. Für den Tag, an dem ich beispielsweise bei ihr in der Praxis war, wurde eine Wegegel von 5,10 berechnet, Telefonate zur Terminvereinbarung mit 14 Euro und als Beratung deklariert. Der erste Termin, der ein reines Kennenlerngespräch war, ist als Hilfe bei Wehen deklariert und mit 111,78 berechnet, dabei wurde ich noch nicht einmal untersucht. Zuvor wurden SMS als Beratung durch andere Kommunikationsmedien deklariert und mit über 12 Euro in Rechnung gestellt. Nachdem ich sie darauf angesprochen habe, nahm sie diese von der Rechnung. Auf der korrigierten Rechnung standen allerdings immer die anderen nicht erbrachten bzw. meiner Meinung falsch deklarierten Leistungen. Insgesamt fand ich die aufgeführten Pauschalen sehr hoch, teilweise höher als die meiner Frauenärztin. Nachdem ich sie darauf angesprochen habe, kam am Donnerstag als Antwort ich müsse die Rechnung bis heute bezahlt haben, sonst drohe ein Mahnverfahren, bzw. sie würde einen Anwalt einschalten und ich solle mir die Gebührenverordnung im Internet runterladen. Auf die nicht erbrachten aber aufgeführten Leistungen ist sie nicht eingegangen. Ich werde gleich mit ihr telefonieren, sollte sie die Leistungen, die nicht erbracht wurden, nicht von der Rechnung nehmen, werde ich mich über sie beschweren, da bin ich bei Ihnen doch an der richtigen Stelle, oder? Liebe Grüße Happymamita


Martina Höfel

Martina Höfel

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Liebe Happimamita, wenn Sie sich geeinigt haben, dann gut. Das persönliche Gespräch (und die Gebührenordnung) helfen häufig weiter. Bei Beschwerden ist die Krankenkasse bzw. Versicherung erster Ansprechpartner. Der Deutsche Hebammenverband kann beraten. Liebe Grüße Martina Höfel


Mitglied inaktiv

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Hier kannst Du dich sicherlich nicht über deine Hebamme beschweren - jedenfalls nicht so, dass das irgend eine Konsequenz für jemanden hätte. Im Gegenteil, solltest Du hier einen Namen nennen könnte man Dir das als Rufschädigung auslegen. Wende Dich an die Aufsichtsbehörde. LG Lilly


Anniquita83

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Du kannst dich hier mal erkundigen, mehr aber nicht. Frau Höfel ist nicht die Aufsichtsbehörde.


Banu28

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Zuständig für Beschwerden ist zum Beispiel der Deutsche Hebammenverband. Auf dessen Homepage gibt es ein Beratungstelefon, dort kannst Du auch Dein Anliegen und Deine Unzufriedenheit schildern. Der Link ist: https://www.hebammenverband.de/services/ LG


Happymamita

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Wir haben die Sache endlich im Gespräch geklärt, meine Hebamme hat die aufgelisteten Leistungen, die mich irritiert haben, mir verständlich aufgeschlüsselt. Eine Beschwerde ist also nicht von Nöten. Danke für eure Antworten


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