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Hallo Martina, eben flattert mir die Rechnung meiner betreuenden Hebamme bei der Geburt meines Sohnes im September 2000 (!)ins Haus. Ist das nicht schon längst verjährt? In welchem Zeitraum muss eine solche Rechnung geschrtieben sein?
Liebe Stefanie, es gibt eine neue gesetzliche Regelung. Da ich unterwegs bin, hab ich die aber nicht bei. Melde mich am Montag nochmal, dann habe ich das nachgeschaut. Liebe Grüße Martina Höfel
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also, generell müssen rechnungen innerhalb eines jahres gestellt werden, sonst ist der anspruch verfallen - zumindest ist das bei handwerkern so! sollte dann in diesem fall doch ähn lich sein? willst du guten kontaqkt weiter haben zu der hebamme haben, solltest du aber zahlen... ähm, wieso kriegst denn du die rechnung und nicht deine krankenkasse? ich mußte damals nix selber bezahlen, habe 06/2000 entbunden... liebe grüße, jannicke plus zwei
Mitglied inaktiv
Rechtlich gesehen ist die Rechnung nach Ablauf des 31.12.2002 verjährt, wenn die Betreuung ausschließlich 2000 erfolgte.
Liebe Stefanie, die Verjährungsfrist für Hebammenrechnungen gegenüber den gesetzlichen Kassen beträgt vier Jahre. Sozialgericht München Akz. S 19 KR 1023/01 vom 16.1.2003 Die Verjährungsfrist für Hebammenrechnungen gegenüber den gesetzlichen Kassen beträgt DREI Jahre. B(undes)G(esetz)B(uch) Liebe Grüße Martina Höfel
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