Mitglied inaktiv
Hallo Ich habe im November entbunden. Für meine Beleghebamme habe ich 180,- Euro bezahlt. Nun bekomme ich heute nochmals eine Rechung über 290,- Euro von ihr. Mit der Krankenkasse hat sie schon abgerechnet. Dies ist jetzt mein Eigenanteil.# Muß ich den zahlen? Vielen Dank ,
Liebe Jenny, sind Sie gesetzlich oder privat versichert? Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Kasse die Kosten. Es sei denn, Sie haben ZUSÄTZLICHE Leistungen vereinbart. Ein Eigenanteil ohne Vorankündigung - dwürde ich erstmal nachfragen. Vorher nicht vereinbart - dann nicht zahlen! Bei Privatversicherung bitte in den Vertrag schauen. Vielleicht übernehmen die nicht alles. Schauen Sie hier: http://www.hebammengesetz.de/gebuehr.htm Liebe Grüße Martina Höfel
Mitglied inaktiv
Hallo, es ist bei mir schon fast 5 Jahre her, aber ich erinnere mich auch, dass der Eigenanteil meiner Beleghebamm etwa um dien Betrag herum gelegen hat. Also musst du das natürlich auch zahlen. Was spricht dagegen, zu zahlen? Habt ihr nicht vorher - also bei "Hebammenbuchung" über die Kosten gesprochen? Grüße Elli
Mitglied inaktiv
Hallo, ich hatte zwar keine Beleghebamme, sondern "nur" eine zur Vor-und Nachsorge, aber ich mußte nichts zahlen. Und die 180 Euro waren doch sicher die Pauschale für die Rufbereitschaft. Allerdings ist mein Sohn schon zwei, vielleicht hat sich da was geändert? Bin mal gespannt auf die Antwort von Fr. Höfel, denn ich bin jetzt in der 32 Woche und bislang hat meine Hebi auch noch nichts von Eigenanteil gesagt. Ich hoffe, das bleibt auch so, denn bei soviel Geld müßte ich auf die Nachsorge glatt verzichten. LG
Mitglied inaktiv
Hatte auch eine Beleghebamme und musste weder für Vorsorgen noch für Geburt noch für Nachsorgen einen cent bezahlen!!!