homekitty76
Hallo Frau,Höfel, wann beginnt die Verjährungsfrist bei Rechnungen von Hebammen? Privatrechnungen: Die Verjährung wurde in der Neufassung des BGB seit 1.1.2002 neu geregelt. Sie beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde Es ist unerheblich, wann die Rechnung erstellt wurde, es zählt stets das Leistungsdatum. Bei meinem konkreten Fall ist es so, dass meine. Tochter im August 2010 geboren wurde und ich bis heute nich keinerlei Abrechnung erhalten habe. Ich habe meine Hebamme schon mehrmals erinnert und werde aber stets vertröstet. Nun habe ich Sorge, dass ich Rechnungen nicht mehr von meiner privaten KK anerkannt bekomme, wenn diese so spät abgerechnet werden. Ob die Hebamme das Geld nicht braucht oder was auch immer... Nur ich möchte nicht wg Schlamperei auf irgendwelchen Kosten sitzen bleiben... Können Sie mir hierzu konkret Auskunft geben über den Sachstand und wie ich mich verhalten soll? Vielen Dank vorab. MfG, R.L.
Liebe homekitty, bitte schauen Sie in Ihren Vertrag. Für Ansprüche an die PKV gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Versicherte die Rechnung erhalten hat (Rechnungsdatum). Wer also eine Arztrechnung im Jahr 2011 erhält, kann diese noch bis zum Jahr 2013 bei seiner PKV zur Erstattung einreichen. Über die genauen Bestimmungen beim Versicherer informieren die Tarifbestimmungen. Hebammenrechnungen an sich verjähren nach drei Jahren. Liebe Grüße Martina Höfel
Andrea6
Die Hebamme hat theoretisch bis zum 31.12.2013 Zeit, die Rechnung zu stellen. Genauso lange wird auch Deine Privatversicherung die Rechnung anerkennen. Kommt die Rechnung erst danach gilt sie als verjährt; Du bleibst also nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen.
homekitty76
Vielen Dank!