Frage im Expertenforum Ernährung in der Schwangerschaft an Prof. Dr. med. Serban-Dan Costa:

Borretsch

Prof. Dr. med. Serban-Dan Costa

Prof. Dr. med. Serban-Dan Costa
Ehemaliger Chefarzt und Direktor der Universitätsfrauenklinik Magdeburg

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Frage: Borretsch

Razorbill

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Sehr geehrter Herr Prof. Costa, zunächst vielen Dank, dass Sie sich so geduldig, humorvoll & kompetent den Sorgen und Nöten der Schwangeren annehmen. Ich stehe bereits kurz vor Geburt meines 2. Kindes und habe besonders in meiner ersten Schwangerschaft viel von diesem Forum profitiert! Nun gibt es aber eine Frage, die mir einfach keine Ruhe lässt: Ich habe während der gesamten Schwangerschaft bis ca. Woche 35 regelmäßig (1-2x/Woche) eine Tiefkühl-Kräutermischung in Bioqualität zum Kochen verwendet. Davon oft reichlich; etwa 1-2 gehäufte Teelöffel ein Gericht à 2-3 Personen. Dann habe ich festgestellt, dass diese Kräutermischung immerhin 10% Borretsch enthält, den man ja in der Schwangerschaft eigentlich nicht essen sollte. Ich habe natürlich sofort aufgehört, die Mischung zu verwenden, aber ich frage mich nun, ob ich jetzt meinem ungeborenen Kind geschadet habe. Womit muss ich nun rechnen? Könnte eine eventuelle Leberschädigung sonographisch ausgeschlossen werden? Vielen Dank! R.


Prof. Dr. med. Serban-Dan Costa

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Es freut mich, dass Sie dieses Forum als hilfreich ansehen. Zu Ihrer Frage: Zunächst einmal ist festzuhalten, dass solche "Tiefkühl-Kräutermischungen (in Bioqualität oder auch nicht...) in der Schwangerschaft zum Kochen verwenden darf. Borretsch enthält Aromastoffe, die eine Leberschädigung verursachen können. Das ist also richtig. Aber unter "hohen Dosen" versteht man viel mehr, als das, was Sie beschreiben - diese 10% Borretsch in einer Kräutermischung gelten nicht als "hohe Dosen". Da Sie kurz vor der Entbindung stehen, sollten Sie sich nun auf die Geburt konzentrieren. Sicherheitshalber sollten Sie den Kinderarzt über die Verwendung von Borretsch informieren, damit dieser bei Ihrem Kind auf die Leberfunktion achtet. Aber auch das ist eine reine Vorsichtsmaßnahme, weil die Wahrscheinlichkeit eines Leberschadens beim Kind sehr gering ist.


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