Hallo....
Unsere Tochter schreit seit circa 4 Tagen in der Nacht mit einmal auf und lässt sich nicht beruhigen. Egal was ich mach im Arm - da macht sie sich "weich". Auf dem Schaukelstuhl windet sie sich hin und her und kuscheln geht schon dreimal nicht gefühlt.
Sie zeigt immer wieder auf die Tür und wenn ich ihr sage "nein es ist Schlafenszeit" fängt sie noch mehr an zu brüllen
Die letzten zwei Abend auch beim einschlafen. Heute Abend ging es eine Stunde und gerade Nachta von halb eins bis viertel zwei. Ich hab extra ne Matratze in ihrem Zimmer aber sie lässt auch da nicht beruhigen...sie brüllt selbst wenn ich immer Zimmer bleibe.
Sie hat folgenden schlafrythmus
7-8 aufstehen
Ca. 11 Uhr 1 Stunde
Zwischen 3 und vier noch eine Stunde
Halb 7 bis 7 Bett gehen
Wenn sie im Kindergarten ist wird sie mittags und schläft ne Stunde.
Eas kann ich denn probieren?
von
jakeldi
am 06.02.2015, 01:39
Antwort auf:
15 Monate schreit Nachts mit einmal auf was kann ich noch probieren?
Liebe jakeldi,
ich denke, dass Ihre kleine Tochter derzeit viel zu verarbeiten hat...
So wie ich Sie verstanden habe, geht die kleine schon in den Kindergarten. Und das heisst: ARBEIT für die kleinsten. Vermutlich ist das Tagesgeschehen so voller Eindrücke, dass Ihre kleine nachts all das erst einmal sortieren muss. Dort passieren Dinge bzw. werden Aktionen angeboten, die grundsätzlich für die Altersgruppe passend sind, aber nicht zwingend für jedes Kind individuell passend zur Tagesform oder zum Seelenleben/emotionalem Geschehen. Daheim kann man natürlich ganz anders die Individualität begleiten.
Ich denke, dass Ihre Tochter derzeit viel viel verarbeiten muss. Ein abendliches Lavendelbad oder das Einölen der Füße mit Lavendelöl, Ihre Nähe, jeden Abend ein und dasselbe!!!!Buch, Spruch o.a. helfen, dass die kleine sich beruhigt lösen kann. Bleiben Sie wie gehabt bei ihr und halten sie; auch das Schreien aus. Es ist eine anstrengende Zeit- aber Ihre Tochter braucht dieses sehr gesunde " Ventil", um sich für den nächsten Tag zu stärken.
Lösen Sie sich auch mit Ihrem Partner ab.
LG von Katrin
von
Katrin Simon
am 08.02.2015