Frage: Fleischverzicht, Kuhmilcheiweißallergie

Sehr geehrter Prof. Dr. Costa, mein Sohn ist 13 Monate alt. Bislang habe ich es noch nicht geschafft, ihn abzustillen. Er trinkt tagsüber ca vier-, fünfmal an der Brust und nachts bestimmt ebenso oft. Nun vermute ich, wieder schwanger zu sein. Da mein Sohn eine Kuhmilcheiweißallergie hat, verzichte ich auf diese Produkte und bin selbst Vegetarierin - Fisch und Ei esse ich. Ich nehme seit ca vier Wochen Folsäure ein. Meine Frage an Sie ist, ob ich Nahrungsergänzungen wegen der Kuhmilcheiweißallergie und dem Fleischverzicht nehmen soll und ob die Einnahmedauer der Folsäure zu kurz ist? Ich hörte, ich hätte vier Monate vor einer erneuten Schwangerschaft Folsäure einnehmen sollen. Ich mache mir Gedanken, dass mein Körper unter den Umständen zu wenig Nährstoffe für ein gestilltes Kind und ein ungeborenes Kind hat. Ich danke Ihnen herzlich für eine Antwort.

von tessa_30 am 09.02.2017, 08:58



Antwort auf: Fleischverzicht, Kuhmilcheiweißallergie

Wenn Sie sich vegetarisch ernähren, ist es wahrscheinlich sinnvoll, Nahrungsergänzungsmittel, insbesondere solche, die Omega-3-Fettsäuren enthalten. Außerdem achten Sie bitte darauf, Folsäure bis zur 21. Schwangerschaftswoche und Jod über die gesamte Schwangerschaft einzunehmen. Dadurch, dass Sie erst vor 4 Wochen mit der Folsäure-Einnahme begonnen haben, sind keine Probleme zu erwarten. Durch die üblichen Kontrollen beim Frauenarzt wird man auch feststellen können, ob Eisen fehlt - auch solche Tabletten können vielleicht nötig werden. Mein Rat ist es jedoch, abzustillen. Es ist so, wie Sie es befürchten - es wird zu viel sein, sowohl zu stillen als auch Nahrungsstoffe für das ungeborene Kind in ausreichendem Maße bereitzustellen, zumal Sie sich vegetarisch ernähren. Wenn Sie selbst keine Milchallergie haben, sollten Sie nach dem Abstillen unbedingt auch selbst möglichst viel Eiweiß in Form von Milch und Käse zu sich nehmen - auch Ihr Ungeborenes braucht Eiweiß, in ordentlicher Menge.

von Prof. Dr. med. Serban-Dan Costa am 10.02.2017