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Kindergeld nach Ausbildung

Kindergeld nach Ausbildung

Tai

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Meine Tochter beendet im Sommer ihre Ausbildung in der Verwaltung einer Bundesanstalt. Danach, mit etwa einem Monat Pause/Arbeitslosigkeit, wird sie ein duales Studium in der Verwaltung bei einem anderen Arbeitgeber, aber ebenfalls öffentlicher Dienst, anfangen. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass mit Abschluss der ersten Ausbildung der Kindergeldanspruch erlischt. Ich meine aber, hier hätte mal jemand geschrieben, dass es durchaus möglich ist, bei einem Studium, das in etwa auf die Ausbildung aufbaut, weiterhin Kindergeld zu bekommen. Wer kann mir dabei helfen oder hat sonst gute Tipps? Danke! PS: Ich wollte hier noch schnell schreiben, bevor sich die Forumsstruktur auch hier ändert und es kaum noch eine liest von den „alten“ Müttern.


KKM

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Antwort auf Beitrag von Tai

Bei einem Aufbaustudium kann es durchaus Kindergeld geben! Antrag stellen!


Caot

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Antwort auf Beitrag von Tai

Kindergeld nach Abschluss der ersten Ausbildung Kindergeld kann für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren gezahlt werden, wenn Ihr Kind eine Berufsausbildung macht. Falls dies nicht die erste Ausbildung ist, dann können Sie während einer weiteren Ausbildung Ihres Kindes nur dann Kindergeld bekommen, wenn Ihr Kind höchstens eingeschränkt erwerbstätig ist. Dabei gilt Ihr Kind in folgenden Fällen nur als eingeschränkt erwerbstätig: bei einem Ausbildungs-Dienstverhältnis, bei einer geringfügigen Beschäftigung (sogenannter "Minijob") oder bei einer vorübergehenden Beschäftigung von maximal 2 Monaten und mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 20 Stunden. Bei der wöchentlichen Arbeitszeit kommt es nicht auf die einzelne Woche an, sondern auf den Durchschnitt im Kalenderjahr. Quelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/familiensituation#


Silvia3

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Der Fall ist nicht ganz identisch, aber meine Große hat im Rahmen ihres dualen Studiums eine Ausbildung gemacht. Diese war nach 2,5 Jahren abgeschlossen. Das gesamte duale Studium hat 3,5 Jahre gedauert. Nach Abschluss der Ausbildung haben wir bis zum Bachelor weiter Kindergeld bekommen. Aber: einem Kommilitonen, für den eine andere Kindergeldstelle zuständig war, wurde das Kindergeld gestrichen. Laut unserer Recherche hat man Anspruch auf Kindergeld, wenn das Studium in direktem Zusammenhang mit der Ausbildung steht.


dhana

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Antwort auf Beitrag von Tai

Hallo, mein Sohn hat bis zum Ende des Studiums Kindergeld bekommen, obwohl er vorher eine (schulische) Berufsausbildung gemacht hat. Für den Master gibt es jetzt keines mehr - der junge Mann ist Ü25. Wenn das Studium sozusagen die Weiterführung der Ausbildung ist, gibt es auch weiterhin Kindergeld. Egal ob das Studium dual bei einem AG ist oder ob man "nur" Student ist. Gruß Dhana


Caot

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Antwort auf Beitrag von dhana

Es muss ein Ausbildungsvertrag vorliegen. Beim Bachelor ist das gegeben, wenn das dual ist, beim darauf folgenden nicht unbedingt. Mein Sohn kann den Master machen, aber nur unterstützend. Das wäre ein Teilzeitvertrag und da bekäme das Kind kein Kindergeld, auch nicht u25. Da kommt es nämlich auf die Arbeitsstunden an. Das muss man sich ausrechnen, mehr Stunden oder lieber Kindergeld. Vorher genau erkundigen unter welchen konkreten Bedingungen, bei der Zweitausbildung, Kindergeld tatsächlich gezahlt wird.


dhana

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Antwort auf Beitrag von Caot

Hallo, bei einem Dualen Studium bei einem AG liegt ein Arbeitsvertrag vor - allerdings wollte den bei meinem Sohn gar niemand sehen, es wurde immer nur die Immatrikulationsbestätigung nachgefragt. Es hat nicht intressiert, ob er einen Arbeits/Ausbildungsvertrag hat oder wieviel Geld er verdient. Auch als er das 1. Studium abgebrochen hat und Studienfach/Ort gewechselt hat (er hat ohne dualen AG weiterstudiert) - Kindergeldstelle hat nur die Immatrikulationsbescheinigung intressiert. Kindergeld gab es bis er 25J war. Im Zweifelsfalle bei der Kindergeldstelle nachfragen, die sagen einem direkt was geht und was sie dafür brauchen. Gruß Dhana


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von dhana

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren Die Voraussetzungen haben sich in den letzten Jahren geändert. Es muss kein aufbauendes Studium/Ausbildung mehr sein, als 2. oder 3. Ausbildung... wichtig ist, dass wenn schon ein Abschluss vorliegt, man nur max. 20 Stunden ZUSÄTZLILCH arbeiten darf (Verdienst unabhängig!) LG Lucy