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HILFEEEE!!!!!

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Mitglied inaktiv

hey,ich habe ne wichtige frage und hoffe ihr könnt mir helfen...ich bin polin und habe unbefristet und die freizügigkeit.mein mann dagegen hat die kamerunische staatsbürgerschaft ,hat aber durch die heirat mit mir eine EU- karte bekommen..ich bin seit 8,mein mann seit 2,5 jahren in deutschland..und ich habe jetzt KEINE ahnung welche staatsangehörigkeit unser baby bekommen wird!!! wird es nun deutscher, pole oder kameruner??? LG, angelicka


Mitglied inaktiv

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Laut dt. Recht erlangt das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mind. 1 Elternteil seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und eine unbefristete Aufenthaltsgenemigung hat. Das Kind kann ebenfalls Deine und die Staatsbürgerschaft Deines Mannes annehmen. Muss sich aber in Deutschland zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für oder gegen die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden. Frag doch einfach mal bei Deiner Botschaft nach, die werden Dir sicher weiterhelfen können.


Mitglied inaktiv

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Ich vermute mal, die polnische und kamerunsche Stabü werden per Geburt erworben? Wenn beide Länder die doppelte Stabü per Geburt TOLERIEREN (die müssen sie nicht fördern oder propagieren, tolerieren ist auchreichend), dann kann das Kind wohl beide haben. Was die dt. Stabü betrifft: Dein Kind wird die dt. Stabü haben können, wird sich aber als Erwachsener entscheiden müssen ob er lieber deutsch oder polnisch-kamerunisch sein will. So sieht es jedenfalls zu Zeit aus, vielleicht gibt es in 18 Jahren wieder eine Gesetzesänderung.