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Wie Forderungen geltend machen bei Insovenz

Wie Forderungen geltend machen bei Insovenz

nicole812

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Wir haben vor Weihnachten ein Handy bestellt und per Vorkasse ( ja echt scheisse gelaufen, da hab ich nicht drüber nachgedacht und unter Zeitdruck gehandelt) überwiesen. Ich habe, weil ich dann unsicher wurde, am nächsten Tag sofort den Kauf widerrufen. Und auch die Bestätigung der Stornierung erhalten. Es hiess mein Geld wird zurück überwiesen. Ich wurde dann immer wieder vertröstet.... man hätte laut AGBs 14 Tage Zeit dafür. Die Bank konnte das Geld nicht über das Rückholverfahren zurückholen, da der Empfänger das Abgelehnt hat.... Seid nach Weihnachten hiess es nur noch das krankheitsbedingt die Bearbeitung der Emails länger dauert, telefonisch nur AB. Nach 14 Tagen Anzeige erstattet.... Letzte Woche erfahren das die Firma insolvent ist und es einen vorläufigen Insolvenz Verwalter gibt. Man soll die eröffnung des Insolvenzvefahrens abwarten und erst dann Forderungen geltend machen. Kennt sich da jemand aus? Wie muss ich jetzt vorgehen? Anwalt hat mir die Polizei abgeraten, weil ich dadurch nur noch mehr Kosten hätte und die Aussicht auf Erfolg nicht gegeben ist.


tonib

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Antwort auf Beitrag von nicole812

Du musst Deine Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden. Wichtig ist, dass der Schuldner genau bezeichnet ist (also wie im Handelsregister, wenn es eine eingetragene Firma ist) ebenso der Betrag und der Grund der Forderung. Ansonsten steht auch alles im Internet, google "Anmeldung zur Insolvenztabelle".


nicole812

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Antwort auf Beitrag von tonib

Ja das hab ich ergoogelt. aber was ich nicht verstehe. Muss ich jetzt warten bis das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder muss ich den VORLÄUFIGEN Insolvenzverwalter kontaktieren. Weil so wie ich es verstehe muss ich warten, da der ja nur vorläufig ist und das Verfahren ja noch ablehnen könnte


tonib

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Antwort auf Beitrag von nicole812

Das stimmt - wenn das Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, ist eh schlecht. Trotzdem würde ich schon dem vorl. InsVerwalter die Forderung und deinen Namen mitteilen. Wenn das Verfahren eröffnet wird, wird eine Frist zur Meldung der Forderungen durch die Gläubiger festgesetzt, (die aber keine echte Ausschlussfrist ist). Bekannte Gläubiger werden informiert - da ist es dann sinnvoll, wenn Du Dich schon gemeldet hast.


nicole812

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Antwort auf Beitrag von tonib

Danke


Brummelmama

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Antwort auf Beitrag von nicole812

Wann genau war Insolvenzantrag ? Es scheint ja noch das vorläufige Insolvenzantragsverfahren zu laufen. D.h., der Insolvenzverwalter prüft zunächst, ob es überhaupt zu einer Eröffnung des Verfahrens kommen kann. Dies setzt voraus, dass soviel Geld/Masse vorhanden ist,um u.a. den Verwalter und das Verfahren zu bezahlen. Erfolgt dies nicht, so würde das Verfahrens mangels Masse eingestellt werden. Du hast nicht geschrieben, um welche Rechtgsform es sich handelt. Handelt es sich um ein Einzelgeschäft, KG, GmbH ? Dies ist nicht ganz unwichtig. Es kann auch wichtig sein zu wissen, inwieweit bei einer Privatperson/Einzelunternehmen etc. schon Negativeintragungen (eidesstattliche Versicherung, Haftanordnung zur Abgabe der eidesstattlichern Versicherung) vorlag.... Richtig ist, die Forderung wird bei Insolvenzeröffnung zur Insolvenztabelle angemeldet und aufgenommen. Dann wird erst zum Ablauf eines Insolvenzverfahrens eine Ausschüttung erfolgen und dies wird meist nicht in voller Höhe passieren, sondern in Kleinstquoten. Habe ich das richtig verstanden, du hast gezahlt, aber keine Ware erhalten ? Ich würde auf jeden Fall die Strafanzeige beibehalten und evtl. auch einen RA einschalten und ich gebe dir erst einmal wenig Hoffnung.......


Brummelmama

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Antwort auf Beitrag von Brummelmama

Normalerweise informiert der Insolvenzverwalter die Gläubiger bei Insolvenzeröffnung. Dies setzt jedoch voraus, dass die Buchhaltung des Insolvenzschuldners in Ordnung war. Der Insolvenzverwalter schreibt nämlich sowohl Gläubiger als auch Schuldner an. Es ist also besser seine Forderung selbst schon einmal vorsorglich anzuzeigen.


Mugi0303

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Antwort auf Beitrag von nicole812

Anmelden kannst du erst, wenn eröffnet wurde. Kannst du selbst jeden Tag im register online nachschauen. Dann musst du auch die Rechnung mitschicken. Hoffnung mache ich dir keine. Nach dem insoverfahren gibt es eine einheitliche quote für alle, die meist sehr gering ist. 5% ist schon gut. Wenn dein Handy also 200 Euro gekostet hat, bekommst du 10 Euro. Und das erst kurz vor Beendigung, d. H. Es kann Jahre dauern. Viel Glück.