Lovie
Hi, Ich habe vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich erwirkt. Der Gegner zählt nicht, ich muss vollstrecken lassen. Wer zahlt die Kosten dafür?
Bekannte von uns haben auch mal vor gericht gewonnen beim Gegner war nichts zu holen dagmar
Joa, ich geh davon aus... Großer deutscher Verbrauchermarkt, laden ist geöffnet...
und der zahlt nicht freiwillig ? Auch der Hammer dagmar
Vollstreckungskosten zahlt der, der sie verschuldet hat. In dem Fall dein AG. Und wie, da ist nicht zu holen? Dein AG ist ein Verbrauchermarkt und du meinst, da ist nichts zu holen?
Wenn das so war, warum zahlen sie dann nicht ? Ist ein vergleich wie ein urteil das man vollstecken kann ? dagmar
Vergleich heißt, wir haben beide zugestimmt und es ist gerichtlich festgelegt worden. Nur habe ich immer noch keinen Zahlungseingang, seit 4 Wochen. Da ist definitiv was zu holen, nur der Franchisenehmer des Marktes ist nicht unbedingt die Zuverlässigkeit in Person und er hat halt auch keinen Bock, mir noch "Geld hinterher zu werfen" (Zitat). Ich habe die schnauze nun voll und werde vollstrecken lassen, immerhin hatte mir das Geld schon im Januar zugestanden. Fast bin ich versucht, Zinsen zu berechnen!
Fristsetzung erfolglos bisher ? dagmar
Vor dem Arbeitsgericht braucht man keinen, daher habe ich keinen. Frust erfolglos verstrichen, aber der Gerichtsvollzieher ruft mich heute an und erklärt mir wie das läuft.
Die Vollstreckungskosten zahlt der Gegner, die werden gleich mit vollstreckt. Hast du eine Bankverbindung? Dann kannst du das Konto pfänden lassen, Antrag auf Pfändung und Überweisung wird beim Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) gestellt. Das kostet 20 Euro. Nach Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird dieser über den Gerichtsvollzieher zugestellt und die Bank überweist das Geld an dich (Gerichtsvollzieherkosten kommen noch hinzu, aber wie gesagt, die werden beim Gegner vollstreckt). Viel Erfolg!