desireekk
Hallo zusammen Wer kann mir mal helfen: Grundsätzlich muss/kann man den Versorgungsausgleich ja über Anlage U steuerlich abhandeln. Frage 1: MUSS man Anlage U machen, oder kann man? Ich meine wenn der Zahlende nicht darauf besteht (bzw. nicht Anlage U ausfüllt) , MUSS man nicht, oder? Nun ein Spezialfall: meine Freundin bekommt einen Versorgungsausgleich aus dem Ausland. Exmann ist in D nicht steuerpflichtig. Ergo gibt es auch keine Anlage U von ihm zu erwarten. Frage 2: Muss meine Freundin nun trotzdem Anlage U erklären? Neugierig Grüße D
Nein, Unterhaltsleistungen von geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehepartnern sind nur steuerpflichtig, wenn man die Anlage U unterschrieben hat und der Zahler die Zahlungen damit absetzen kann, im Gegenzug der Empfänger aber auch versteuern muss. Die Freundin muss also nichts versteuern. :-)
Die letzten 10 Beiträge
- Gekündigt nach Elternzeit - schon wieder. Tipps?
- Bestätigung vom Arzt nötig für Kündigungsschutz
- Hilfe , Vermieter will Wohnung besichtigen, jemand Erfahrung?
- Mietrecht
- Resturlaub verlangen?
- Steuererklärung Auswirkung Elterngeld
- Koffer beschädigt Totalschaden, jemand Erfahrung mit Regulierung ?
- Mauer gehört mir, Handlauf daran dem Nachbarn - Haftung?!
- Verwendung von Urlaub und Überstunden
- Testament