desireekk
Hallo zusammen Wer kann mir mal helfen: Grundsätzlich muss/kann man den Versorgungsausgleich ja über Anlage U steuerlich abhandeln. Frage 1: MUSS man Anlage U machen, oder kann man? Ich meine wenn der Zahlende nicht darauf besteht (bzw. nicht Anlage U ausfüllt) , MUSS man nicht, oder? Nun ein Spezialfall: meine Freundin bekommt einen Versorgungsausgleich aus dem Ausland. Exmann ist in D nicht steuerpflichtig. Ergo gibt es auch keine Anlage U von ihm zu erwarten. Frage 2: Muss meine Freundin nun trotzdem Anlage U erklären? Neugierig Grüße D
Nein, Unterhaltsleistungen von geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehepartnern sind nur steuerpflichtig, wenn man die Anlage U unterschrieben hat und der Zahler die Zahlungen damit absetzen kann, im Gegenzug der Empfänger aber auch versteuern muss. Die Freundin muss also nichts versteuern. :-)
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