KyraMarc
Hallo! vielleicht kann mir jemand helfen. Mein Sohn ist 25 und studiert in einer anderen Stadt. Er wohnt in einer WG. Ich muss ihn unterstützen, da er sonst kein Einkommen hat. Bafög gibts nur 35 €, wovon er aber nicht leben kann. Er muss ja auch Miete etc. bezahlen. Er hat eine Ausbildung abgeschlossen, danach war er auf der BOS und hat sein Abitur nachgemacht und hat gleich anschließend mit dem Studium angefangen, er war also noch nicht richtig berufstätig. Kann ich die Unterstützung für ihn bei der Lohnsteuererklärung geltend machen? Ich würde mich freuen, wenn sich jemand auskennt und mir helfen kann, es ist ja nicht wenig, was ich an ihn zahle. Lg
Hallo, ab 2018 Kannst Du bis zu 9000 Euro, die Du an UnterhaltsauAufwendungen hattest, absetzen. Eigene Einkünfte des Kindes sind auf den Höchstbetrag anzurechnen, soweit sie 624 Euro im Jahr übersteigen. Ich empfehle Dir, Dich bei einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen. LG
Ich würde mich da sehr wohl kundig machen. Da es die zweite Ausbildung ist, sind die Eltern nicht mehr in der Pflicht und an sich müsste es eltern-unabhängiges BAföG geben und zwar Höchstsatz. So war es zumindest beim Sohn noch vor etwa 3 Jahren und bei mir vor zig Jahren. Abi auf dem zweiten Bildungsweg, vorher Ausbildung, nach Abi Studium, eltern-unabhängiges BAföG.
Hallo, dein Sohn sollte elternunabhängiges Bafög beantragen. Er müsste da Anspruch haben, da es sich um eine zweite Ausbildung handelt und die Eltern dann nicht mehr unterhaltspflichtig sind. VG Goldbear
Vielen Dank, ihr habt mir schon sehr weitergeholfen! LG
Wie lange liegt das Ende der 1.Ausbildung zurück? Hat er evtl. Anspruch auf ALG1? Das würde ich prüfen lassen und das zeitnah, denn Geld gibt es rückwirkend ab Antragsstellung.
Das ist völliger Blödsinn. Der junge Mann studiert und steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Daher auch kein ALG1, denn er ist nicht arbeitslos oder -suchend.
Die Ausbildung war von 2013 bis 2016. Dann hat er das Abi auf der BOS gemacht von 2016-2018. Hier hat er schon mal Bafög bekommen (hab ich jetzt erst erfahren). Von 2018 bis ? Studium (Bachelor), auswärtig. Deshalb steht ihm wohl erst mal nix mehr zu, erst wieder evtl. für den Master....
…geht es um außergewöhnliche Belastungen. https://www.smartsteuer.de/online/steuertipps/unterhalt-an-studenten-ueber-25/ https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/familien/unterhalt-fuer-studierende-kinder-bei-der-steuer-absetzen-15531561.html