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Übertragung einer Firma

Übertragung einer Firma

betty71

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Hallo, folgende Ausgangssituation: Ein Vater hat 4 Kinder und 1 Firma. Die 4 Kinder haben 3 Mütter, 2 der Kinder sind noch minderjährig. Der Vater möchte die Firma an eines der volljährigen Kinder "übergeben" und sich in den Ruhestand verabschieden. Haben die anderen 3 Kinder einen Anspruch auf einen Anteil, einen Ausgleich nach Firmenbewertung o.ä.? Danke für Euer Feedback!


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von betty71

Woraus sollte sich denn ein solcher Anspruch ergeben? Gibt es einen Vertrag über so einen Ausgleich, steht sowas etwa im Gesellschaftsvertrag etc.? Wenn nein, dann gibt es auch einen Anspruch. Wenn Du auf ein mögliches Erbe anspielst: man hat zu Lebzeiten des Erblassers keinen Anspruch auf ein wie auch immer geartetes Erbe. Zu Lebzeiten kann der Erblasser mit seinem vermögen machen, was er/sie will.


Felica

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Antwort auf Beitrag von betty71

Fragst du alle deine möglichen Erben bevor du dein Auto verkaufst oder bevor du was wertvolleres verschenkst? Sicherlich nicht. Also warum genau sollte der Vater mit seinem Eigentum nicht machen dürfen was er mag? Solange er danach noch mindestens 10 Jahre lebt können die anderen da gar nichts machen.


Ichx4

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Antwort auf Beitrag von betty71

Wenn der Vater es als "vorweggenommene Erbfolge" übergibt, haben die anderen natürlich auch einen Anspruch. Wenn er die Firma an seinen Sohn verkauft ist das eine andere Sache. Aber einfach kostenlos übergeben geht nicht.


Summer80

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

Natürlich kann er es einfach kostenlos übergeben! Das ist eine Schenkung. Der Herr darf mit seinem Vermögen machen, was er möchte. Und wenn er die Firma, sein Haus und sein restliches Vermögen morgen an einen Sektenguru verschenken möchte, kann er das genauso tun. Nur weil der Beschenkte ein Familienmitglied ist, ändert das nichts an der Sache an sich. Rechtlich einwandfrei, moralisch natürlich eine Bevorzugung des Beschenkten, wenn die anderen gar nichts bekommen.


tonib

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Antwort auf Beitrag von betty71

Nein, wenn der Vater noch zehn Jahre weiterlebt. Eine Pflichtteilsanrechnungsklausel wäre allerdings fair.


tweenky

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Antwort auf Beitrag von betty71

Wie die anderen schon schrieben: verschenken darf er, was er will. Wenn er danach noch 10 Jahre lebt, bleibt es dabei. Sollte er vorher versterben, kann es als vorweggenommene Erbschaft angerechnet werden. https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/vorweggenommene-erbfolge/schenkung-kind.html Bei Firmen ist es nicht einfach, es gibt sehr viele Ansätze, einen Firmenwert zu bestimmen.


betty71

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Antwort auf Beitrag von betty71

Danke an Euch für Eure Antworten. Klar ist, dass er zu Lebzeiten entscheiden kann, an wen er was verschenkt und ich denke, die 10 Jahre wird er locker überleben. Ich hatte eher den Ansatz mit Firmenwertbestimmung im Kopf. Ob der Weg der vorweggenommenen Erbfolge beschritten werden soll, glaube ich fast nicht und dann ist die Wertbestimmung auch egal.


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von betty71

Diesen Fall wird dir hier niemand richtig beantworten können. Das ist kompliziert, da spielt nicht nur Erbrecht sondern garantiert auch Steuerrecht mit rein. Das können wirklich nur Anwalt plus Steuerberater beantworten. Aber generell hat der Mann das Recht seine Firma an jeden x-beliebigen Menschen zu übertragen solange er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Vielleicht hat er ja auch einen guten Grund, dieses Kind auszuwählen, vielleicht liebt er mit den anderen im Streit etc. Ich kenne das aus unserer Familie, jahrzehntelang hat man sich einen Scheißdreck um den Vater gekümmert, aber als der was zu vererben hatte, kamen diese Leute wieder angekrochen... .. Im Todesfall sähe es wohl etwas anders aus: er könnte natürlich die Firma an den einen Sohn vererben, wenn er es testamentarisch festlegt. Die übrigen könnten dann auf ihren Pflichtteil klagen, wenn sie es wollten.