annika2008
Moin, moin, man macht sich da ja so seine Gedanken.
Mann 57, ich 43 und unsere gemeinsame Tochter ist 10. Was passiert mit ihr, wenn wir beide als Eltern plötzlich versterben?
Wir haben mit der ältesten Tochter meines Mannes darüber gesprochen, ob sie und ihr Freund unsere Tochter bei sich aufnehmen ( anderer Landkreis, auch eigenes Kind) , aber gutes Schwesternverhältnis. Oder hat sie auch die Möglichkeit bei meinen Eltern zu wohnen, hier im Ort?
Müssen wir unseren Wunsch einer Behörde mitteilen? Oder das beim Notar hinterlegen?
LG und Dank
Also wir haben für diesen Fall, meine Tante bestimmt. Diese würde dann entscheiden wohin die Kinder kommen. Diese hat dann auch die Gewalt über das Vermögen der Kinder und nur bei Ihr weiß ich zu 1000% das Sie im Sinne der Kinder handeln würde. Das ganze kannst du festlegen lassen und das Vormundgericht muss diesem folgen.
Ihr könnt zwar Wünsche äußern, aber das letzte Wort hat IMMER das Jugendamt. Wenn das Jugendamt der Meinung ist, dass die von euch gewünschten Personen nicht in der Lage sind, euer Kind groß zu ziehen, dann funktioniert eure Planung nicht...
Laut einer befreundeten Anwältin, sollte man das sehr wohl festlegen und beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Ich denke NICHT, dass das Jugendamt sich über den Elternwillen hinwegsetzen kann (was für einen Sinn sollte so eine Verfügung denn haben, wenn dann doch Außenstehende willkürlich entscheiden??) Wir müssen das auch noch machen ^^
Wir haben alles bei einem Notar schriftlich hinterlegt. Wo im Falle unseres Todes unsere minderjährigen Kinder wohnen sollen. Wir haben uns für die Pateneltern entschieden. Wir möchten nicht das unsere Kinder bei den Großeltern aufwachsen, dafür sind diese zu alt und in manchen Dingen zu verbohrt. Die Großeltern haben aber ein jederzeitiges Besuchsrecht, welches auch schriftlich festgelegt wurde. Außerdem haben wir festgehalten was wir uns für unsere Kinder wünschen ( Abi, Studium oder Ausbildung) und wie hoch die monatliche „Aufwandsentschädigung“ für die Pateneltern ist. Das Erbe würde unseren Kindern erst ab dem 35. Geburtstag ausgezahlt. Sie sollen erst mal selber was schaffen. Dafür haben wir unseren Steuerberater als „Vermögensverwalter“ eingesetzt.
Ab 35? Interessant, wie habt Ihr das gemacht? ich habe das auch mal probiert, aber Banken akzeptieren keine Treuhandkonten mehr, daher gehört alles den Kindern jetzt schon und kann abgegriffen werden, wenn sie 18 sind. Bzw. könnte, wenn sie es wüssten..
Das steht im Erbvertrag unter dem Punkt Dauertestamentsvollstreckung. Treuhandkonten haben wir nicht. Allerdings 1 / 2 vermietete Häuser die mein Mann als Einzelkind von seinen Kinderlosen Tanten geerbt hat. Unsere Kinder haben jeweils ein eigenes Konto, das sie aber jetzt schon selbstständig bedienen ( Kontoauszüge holen, zusammen gespartes Taschengeld aufbuchen). Wenn es nicht rechtens wäre hätte der Notar es ja nicht in den Vertrag mit aufgenommen.
Wir haben im Rahmen unseres Ehevertrages auch den Verbleib des Kindes und die Vermögensverwaltung geregelt(beim Notar). Der Verbleib des Kindes bei der "Wunschperson" wird in der Regel vom Jugendamt geprüft. Bei uns sind die "Wunschpersonen" auch die Paten. Laut Jugendamt wird aber in der Regel dem Elternwunsch entsprochen. Die Vermögensverwaltung liegt bei uns auch beim Paten (auch wenn das Kind woanders untergebracht wird, kommt kein externer Betreuter an das Vermögen des Kindes). Das Kind hat erst mit 25 Jahren Zugriff auf sein Erbe.
Ich verstehe nicht, wie das funktioniert, dass das Kind erst mit 25 an sein Erbe kommt. zumindest den Pflichtteil müsste es doch sofort verlangen können?
Also wir haben eine Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmacht niedergeschrieben, in der wir die Tante bevollmächtigt haben sich in dem Fall um die Kinder zu kümmern, es muss Handschrift und von beiden Elternteile unterschrieben sein, dann ist es rechtens...es wird empfohlen es alle paar Jahre zu erneuern...