@Angela
Hallo! Ich bin seit 13 Jahren Vollzeit als Bäckereiverkäuferin angestellt mit einem Arbeitsvertrag von 155 Stunden. Meine Vorgesetzte hat mir damals mündlich zugesagt das ich auf jedenfall 175 Stunden arbeiten darf, die ich auch jeden Monat seitdem leiste. Heute hat sie mir aufgrund meiner Schwangerschaft (mittlerweile 18.ssw) ohne mein Einverständnis meine Stunden reduziert,obwohl es mir gesundheitlich von Anfang an sehr gut ging. Mein Einverständnis für die Sonntagsarbeit liegt vor. Trotzdem möchte sie das ich nur noch 2x Sonntags 4 Stunden arbeite und ich muss auch jede Woche 2 Tage frei machen. Dadurch hätte ich jetzt sowie beim Elterngeld finanzielle Einbußen. Meine wöchentliche Arbeitszeiten übersteigt aber nicht die im Mutterschutzgesetz festgelegten 90 Stunden in der Doppelwoche. Darf sie das so einfach?
Also ja, Sie darf so handeln bzw. muss es sogar nach dem Mutterschutzgesetz. Es geht nicht um die Std an sich sondern um die Sonntagsarbeit, da muss dann in der Woche eine Ruhephase von mindestens 24 Std. sein.
Danke für die Antwort. Ich hätte vielleicht noch erwähnen sollen das ich jede Woche einen ganzen Tag frei habe. Und sie möchte mir ja auch nicht nur Sonntags sondern auch in der Woche die Stunden kürzen.
Werf mal einen Blick in deinen Arbeitsvertrag, wie viele Stunden stehen da? Vorher ist jede Auskunft Glaskugelweisheit :-) Ggf. frag mit der präzisen Angabe im Rechtsforum. BG
Lese gerade AV 155 Stunden. Mündlich gilt auch. Frage ist, kannst Du es nachweisen? Wie viele Stunden will dich der AG noch arbeiten lassen? Die 155 Stunden oder noch weniger? Wenn zeitlich mit dem Mutterschutzgesetz nicht vereinbar, muss der AG umorganisieren oder teilweise ins BV schicken. Ich würde dann wohl mein Einverständnis zur Sonntagsarbeit zurück ziehen ;-)
§6 Abs. 1 S. 3 MuSchG https://dejure.org/gesetze/MuSchG/6.html

Zitat: „Die Aufsichtsbehörde klärt im Zweifelsfall, ob der konkrete Arbeitsplatz und die konkreten Arbeitsbedingungen zu einer Gefährdung der werdenden und stillenden Mutter führen können. Frauen und Arbeitgeber können sich bei Unklarheiten und Fragen an die Aufsichtsbehörde wenden.“ Die Aufsichtsbehörde ist das staatliche Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsamt. Ich finde deine Erläuterungen nämlich zu ungenau und würde einfach die Aufsichtsbehörde um Klärung bitten! Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762