Bosna
Hallo. Meine Schwiegermama brauchte nie eine Steuererklärung machen , da sie sehr früh Witwe wurde und nie über die Einkommensgrenze kam. Jetzt mit der Rentenerhöhung meint sie , dass sie drüber kommt . Wie gehen wir vor? Die unfreundliche Dame vom Finanzamt , sagte nur , dass es im Internet einen Seite gibt , wo man das berechnen kann. Dann wissen wir nicht , was man alles angeben kann. Sie hat ein eigenes Haus. Hat ihre Rente und die Werkrente ihres verstorbenen Mannes. Ist Schwerbehindert ,einige Versicherungen. Wir sind immer froh ,wenn wir unsere eigene Einkommensteuererklärung ausgefüllt haben , da wir uns nicht so gut darin auskennen. Kennt jemand die Seite im Internet oder hat andere Ideen.
Ihr fordert euch telefonisch für jede Rente eine Rentenbezugsmitteilung bei der rentenstelle an und könnt dann bei Elster mal eintragen und berechnen lassen. Wichtig sind die Rentenanpassungsbeiträge, deshalb sich die Bescheinigungen anfordern
Das Finanzamt darf nur konkrete Einzelfragen beantworten, aber nicht solche generellen, allgemeinen Fragen. Dafür kann die Dame vom Finanzamt nichts, auch wenn sie's vielleicht freundlicher hätte vermitteln können. Das eigene Haus ist bei Selbstnutzung grundsätzlich nicht relevant. Eventuell kann Deine Schwiegermutter für haushaltsnahe Dienstleistungen für die Arbeitsleistungen eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend machen. Ansonsten - ihre Rente sind sonstige Einkünfte, die mit dem Rentenbetrag anzusetzen sind, Vorsorgeaufwendungen kann man geltend machen. Die Werksrente ihre Mannes - ist das auf Lohnsteuerkarte als Versorgungsbezüge oder auch als Rente gezahlt? Beim Schwerbehinderten-Ausweis kann man bestimmte Pauschbeträge geltend machen, dafür muss man in der Erklärung nur den GdB angeben, Ausstellungs- und Gültigkeitsdaten, eventuelle Merkzeichen. (§ 33b Abs. 3 EStG) Ich persönlich finde ja, man kann mit dem Elster-Programm vom Finanzamt ganz gut arbeiten, ich mache das auch immer, aber ich bin ja auch ein bisschen drin in der Materie... ansonsten zum Steuerberater oder zum Lohnsteuerhilfeverein..?
Danke für eure Hilfe. Ihr habt mir schon sehr geholfen. Die Rentenbezugsbescheinigung wird heute angefordert. Und dann berechnen wir online ob sie drüber kommt. Lg