Maikäferchen2017
Guten Abend,
zufällig heute im Experten-Forum drüber gestolpert und da ich bald in selbiger Situation bin, stellen sich mir zu folg. "Problem" einige Fragen :
Aus meiner Vollzeitbeschäftigung von vor der Geburt unserer Tochter habe ich noch 7 Resturlaubstage. Nun fang ich demnächst während des 3. Elternzeitjahres für 14 Std. an 3 Tagen wieder an zu arbeiten. Mein "normaler" diesjähriger Urlaubsanspruch wurde mir schon mitgeteilt. Ausserdem wurde mir gesagt, ich solle die 7 Resttage bis Jahresende nehmen. Wie ist es denn dann mit der Urlaubsvergütung? Steht mir gesetzlich mein Vollzeitgehalt für diese Tage zu? Sollte man, wenn es so ist, die Lohnabteilung darauf aufmerksam machen? Oder ist es ein Selbstgänger? Sind ein kleiner Betrieb, in dem es noch nicht oft zu solch einer Situation kam. Könnte mir vorstellen, dass das nicht bekannt ist...
Das nächste wäre der Urlaubsanspruch während der Elternzeit. Mir ist bekannt, dass der Arbeitgeber diesen kürzen kann, WENN er von dem Kürzungsgesetz (weiß gerade den § nicht) Gebrauch macht. Dieses hat er bisher nicht gemacht, hat aber auch mit keinem Wort weitere Resttage als die bekannten 7 erwähnt. Glaube auch nicht, dass er mir (hab's mal ausgerechnet) weitere 53 Tage gewährt. Sollte ich ihn drauf ansprechen oder, wenn von ihm nichts kommt, es stumpf einfordern? Wir sind, wie gesagt, ein kleiner Betrieb und ich möchte keinen Stunk mit meinem Chef. Bin froh, dass er mir während meiner Elternzeit überhaupt ein paar Std. zu arbeiten gibt . Bin immerhin unter der 15 Std.-Grenze für Teilzeitarbeit während der Elternzeit...
Oder mögt ihr mal berichten, wie es bei euch lief, als ihr von Voll- zu Teilzeit mit Resturlaub gewechselt habt?
Hallo, der Urlaubsanspruch während der Elternzeit wird pro Monat Elternzeit um ein zwölftel gekürzt. Man hat während der Elternzeit keinen Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber muss da nichts extra in Anspruch nehmen, das ist nur im Gesetz so geregelt. Wenn du während der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeitest würde dein Resturlaub nach den gesetzlichen Regelungen verfallen, daher musst du ihn nehmen. Der Resturlaub muss in voller Höhe gegeben werden, du hast also 7 Tage á 8 Stunden Resturlaub. So mein Wissensstand. LG Goldbear