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Pflegestufe

Pflegestufe

tonib

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Ist jemand von Euch schon einmal gegen eine Pflegestufeneinschätzung vorgegangen? Wieviel Arbeit und Aufwand ist das?` GGfs. mit Hilfe des Pflegenetzwerkes?


QueenMum

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Antwort auf Beitrag von tonib

Was hast du denn zu beanstanden ? Du musste sobald dir der Bescheid vorliegt Einspruch/Widerspruch erheben. Leider ist der MDK ja von den Krankenkassen und diese wollen natürlich sparen. Ich würde es mal als sehr kräfte zehrend ansehen. Diese hier machen das z.B. https://www.familiara.de/widerspruch/


CarWi

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Antwort auf Beitrag von QueenMum

..ich kenne einige, die Erfolg hatten. Bescheid durchlesen, auseinnanderpflücken und punktgenau widersprechen. Lohnt sich va bei knappen Entscheiden. Lg carmen


Badefrosch

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Ja, zwangsläufig mehrfach. Nach altem System mit den 3 Pflegestufen, inkl. Widerspruch. Nach neuem System mit Pflegegrad, diesmal mit Unterstützung des VdK, inklusive Widerspruch und Klage. Mein Mann hat jetzt Pflegegrad 1, somit bekommt er jetzt endlich die 4.000 Euro Zuschuß zum Umbau auf ein behindertengerechtes Bad, den Rest zahlt der Vermieter, da Aufwertung der Wohnung.


Ellert

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huhu wir haben die eins nur über den Anwalt bekommen, aber der Widerspruchsgutachter hat damals nicht in unserem Sinne entschieden. Damals das problem war aber dass die mit Kindern wenig Erfahrung hatten... Heute geht das bedeutend leichter. pflegestufen gibt es ja nichtmehr, nur noch diese Pflegegrade, hattet Ihr bei der Begutachtung den Pflegedienst dabei ? dagmar


Sille74

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Ein bisschen Arbeits- und Zeitaufwand ist es schon, kann sich aber durchaus lohnen ... Wie jemand anderes schon schrieb, musst Du als erstes fristgerecht Widerspruch einlegen gegen den Bescheid der Pflegekasse (aber das weißt Du bestimmt), auch wenn keine Rechtsbehelfsbelehtung draufsteht, was den Krankenkassen immer mal wieder passiert. Dann schaust Du am besten im Internet nach einem "Pflegegradrechner" (findest Du z.B. auf der Webseite des VdK) und clickst da in den Modulen Deine Einschätzung an und lässt Dir dann den Pflegegrad ausrechnen. Wenn dann ein höherer Pflegegrad herauskommt als nach Einschätzung des MdK, kann Dein Widerspruch durchaus Aussicht auf Erfolg haben. In dem Fall "zerpflückst" Du dann bereits angeraten das Gutachten des MdK Punkt für Punkt (also dort, wo sich Deine und dessen Einschärzungen unterscheiden), in etwa so (als Beispiel): "Laut MdK-Gutachten kann XY noch überwiegend selbständig Treppen steigen. Dies ist so nicht zutreffend. XY ist beim Treppensteigen überwiegend unselbständig. Er/sie muss dabei immer gestützt und gesichert werden, um Stürze zu vermeiden. Beim Versuch, ohne Hilfe Treppen zu steigen, ist XY auch bereits tatsächlich mehrfach gestürzt, zuletzt erlitt er/sie in diesem Zusammenhang einen Oberschenkelhalsbruch (vgl. beigefügter Befundbericht des KH Z vom ...). Viel Erfolg! LG, Sille


tonib

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Antwort auf Beitrag von tonib

Vielen Dank, das ist schon einmal sehr hilfreich. Es gibt gar kein richtiges Gutachten, nur eine kurze Seiten zum Ankreuzen. Ich muss mich da ein bisschen mehr reinfuchsen, fürchte ich. Mein Kenntnisstand zum Thema ist noch nahe an Null. Sille, danke schön für die Formulierungshilfen!


Ellert

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huhu wir bekommen das Gutachten nie, das muss wenn der behandelnde Arzt anfordern, da hat sich die Debeka sehr damit. Ihr habt doch sicher den Bescheid über die Stufe bekommen, ich würde die Frist zu wahren Wderspruch einlegen und schreiben zur Begründung forderst Du das Gutachten an. dagmar


Leena

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Seltsam, ist das echt so unterschiedlich..? Meine Mutter war auch privatversichert, aber von ihrer Versicherung habe ich letztes Jahr nach der Begutachtung ein x-seitiges Gutachten in kompletter Version bekommen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Leena

fand das schon imemr albern und dann kommt als begründung dass da ja was drinstehen könnte was uns schockt - lustig, der Gutachter redet mit einem, man weiss doch was Sache ist. Mein Kinderarzt hat es dann immer angefordert und uns gegeben auch da argumentiert dass er uns das dann ja schonend beibringen könnte ???? Manchmal fällt mir dazu nichts mehr ein Wir haben lange schon die letzte Stufe, uns schockt nichtsmehr dagmar


tonib

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja, die Person ist privatversichert (auch Debeka). Ich werde Widerspruch einlegen und das Gutachten anfordern. Ich habe im Internet gesehen, dass es mehrere unabhängige kommerzielle Organisationen gibt, die Angehörige dabei unterstützen - hat einer von Euch schonmal mit so einer Organsation gearbeitet, z.B. "Pflegenetzwerk"?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von tonib

--- mit denen habe ich viel Spass. Wenn die die Argumente mit dem Gutachten bringen wie bei mir geh zum Hausarzt, der bekommt das Gutachten . Auch geht das Gerücht dass der medizinische Dienst der privaten andere Vorgaben hat als die gesetzlichen, sprich eher ablehnen im Zweifel. Wenn der Gutachter öfter kommt ( wie bei uns als die Stufe noch nicht lebenslang galt) hat der auch öfters berichtet er wisse nicht was er bei uns soll da würde nichts besser werden und immer schreibt er das rein und die schicken ihn erneut, mit dem Funken Hoffnung weniger zahlen zu müssen dagmar


Silke11

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Antwort auf Beitrag von tonib

einlegen, da die Debeka keine Behörde ist und keine rechtsmittelfähigen Bescheide erteilt.. Man kann aber innerhalb von 4 Wochen begründen , warum man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, dann prüfen sie erneut, also ähnlich wie beim Widerspruch. Man kann aber auch gleich vordem Sozialgericht klagen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Silke11

war bei uns jedes mal so. Klagen macht ja aber ehrlicherweise nur Sinn wenn man das Gutachten kennt dagmar


Tai

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Antwort auf Beitrag von tonib

Eine befreundete Ärztin, die selbst einmal teils beim MDK gearbeitet hat, hat mir die "compass Pflegeberatung" empfohlen, als ich für Onkel und Tante Hilfe und Unterstützung organisieren wollte. Leider haben sich die beiden alten Narren quer gestellt und alles abgelehnt. Insofern weiß ich nicht, wie hilfreich diese Pflegeberatung tatsächlich ist.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Tai

die haben nur am Telefon was erzählt... dagmar


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von tonib

Bei dem Mann von meiner Mutter hatten sie auch nach mehreren Schlaganfällen erstmal jede Pflegestufe abgelehnt, meine Mutter hat dann einen Brief geschrieben mit verschiedenen Punkten, die ich ihr genannt hatte. Dann musste er nochmal da hin und bekam die Pflegestufe 1. somit könnte dann auch das Bad umgebaut werden, da er schon in der Wanne gestürzt war und jetzt eine Dusche hat. Mittlerweile würde es auf Pflegegrad 2 geändert.