buellinger
Hallo zusammen, ich habe schon viel im Internet gesucht, aber eine klare Antwort habe ich nicht bekommen können. Hier zu meiner Frage: Meine Frau befindet sich derzeit in Elternzeit (im 3. Jahr). Im Oktober, 3 Wochen vor Ablauf der 3 Jahre Elternzeit kommt unser zweites Kind voraussichtlich zur Welt. Meine Frau ist derzeitig weiterhin bei ihrem Arbeitgeber angestellt (Vollzeit und sozialversicherungspflichtig), hat aber seit der Geburt des ersten Kindes im Oktober 2017 nicht mehr dort gearbeitet. Seit Februar dieses Jahres hat sie zusätzlich einen Minijob. Besteht ggü. des Hauptarbeitgebers nun erneut ein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss für das Mutterschaftsgeld? Welcher Bemessungszeitraum wird hier zu Grunde gelegt? Die letzten 12 Monate, also die während der Elternzeit, wo sie dort kein Einkommen hatte oder die 12 Monate vor Geburt des ersten Kindes? Besteht zusätzlich die Möglichkeit für den Minijob einen Arbeitgeberzuschuss zu bekommen? Vielen Dank bereits im voraus. Lieben Gruß Timo
Hallo, Die Infos findest du hier https://www.finanztip.de/krankenversicherung/mutterschaftsgeld/ Grüße
Danke, genau so eine Seite habe ich gesucht. Da steht es wirklich sehr gut beschrieben.
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