Senseo
Hallo, ich habe nach meiner zweiten Elternzeit (nahtlos an die erste angehängt) nun wieder angefangen zu arbeiten. Mein Lohn setzt sich aus einem Grundgehalt und diversen Zulagen (Nachtdienst, Wochenende,...) zusammen. Im Falle einer Schwangerschaft würde ich folglich eine Lohnausgleichszahlung bekommen, da z.B. die Nachtdienstzulage nur aufgrund der Schwangerschaft von mir nicht erbracht werden könnte. Aus welchem Zeitraum berechnet sich diese Lohnausgleichszahlung? Aus welchen Zulagen und Zuschlägen berechnet sich diese? Also nur aus denen die wegfallen oder aus dem Gesamtbrutto der Monate des Berechnungszeitraumes? Wie ist es wenn ich im Berechnungszeitraum Urlaub hatte oder Überstunden habe auszahlen lassen? Ich plane gerade keine Schwangerschaft, aber theoretisch würde es mich interessieren... Vielleicht um meinem Mann zu argumentieren, warum es im Moment keine Gute Idee wäre ;) Ach so, und wie wäre es wenn ich direkt ins BV rutsche mit den oben genannten Themen?
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