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Kündigung und Urlaubsanspruch

Kündigung und Urlaubsanspruch

Glory1

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Hallo hallo Ich hoffe so sehr,dass jemand von euch mir helfen kann?! Ich hoffe, ich drücke mich verständlich aus. Ich versuche es mal... Ich habe 18 Tage Urlaub im Jahr ( arbeite nur 18 Stunden in der Wo) und die Sache ist die, dass ich Ende März kündigen möchte . Anfang Mai, wäre ich dann raus... Jetzt meine Frage: verfallen meine 18 bzw zu dem Zeitpunkt,habe ich nur noch 15 Tage Urlaub dann komplett?? Und was ist mit meinen immerhin 20 Überstunden? Darf ich die ,wenn ich meine Kündigung Ende März abgebe, dann auch nicht mehr nehmen ?? Hab ich dann im April keinen Anspruch mehr auf meine verbleibenden Urlaubstage und Überstunden?? Im Arbeitsvertrag,steht diesbezüglich nur folgendes: " bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftet,wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt ,als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird." Ich verstehe das leider nicht so richtig Vielleicht kann mir jemand helfen. Danke schon mal !!


Badefrosch

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Antwort auf Beitrag von Glory1

18 Tage in 12 Monate = 1,5 Tage pro Monat, daraus folgt du hast bis Ende April 6 Tage Urlaub + ggf. Resturlaub aus 2019, deine Überstunden solltest du abbauen, denn ausgezahlt wird nicht gerne bzw. lohnt sich in Steuerklasse 5 nicht. Ich würde im März (vorausgesetzt du hast einen Monat) und dann den Resturlaub Ende April nehmen inkl. der Überstunden. Dann wäre dein letzter Tag in der Woche vom 14. April. Ich nehme an, dass du aufgrund der 18 Urlaubstage eine 3 Tage Woche arbeitest.


Glory1

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Antwort auf Beitrag von Badefrosch

Vielen lieben Dank für deine tolle und informative Antwort!! Ich bin dir sehr dankbar... Genau, ich arbeite 3 Tage... Danke,dass du dir Zeit für mich genommen hast. :-)


Okypete

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Antwort auf Beitrag von Glory1

würde die Überstunden ggf vor der Kündigung abbauen