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Kündigen wegen fehlender Kinderbetreuung

Kündigen wegen fehlender Kinderbetreuung

Thunderhark

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Hallo ihr lieben Und zwar geht es darum momentan bin ich noch bis zum 20.06 in Elternzeit. Leider muss ich meinen Ausbildungsvertrag kündigen da ich erst ab dem 01.08 ein Kindergartenplatz habe. Da ich dem Arbeitsamt dann aber auch nicht zur Verfügung stehe frage ich mich jetzt bei wen ich mich wenden soll damit ich trotzdem versichert bin. Ich bedanke mich schonmal für die hilfe


Felica

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Antwort auf Beitrag von Thunderhark

Entweder selbst versichern oder falls verheiratet evtl in die Versicherung deines Mannes. Ansonsten bliebe noch zu prüfen ob ihr Anspruch auf Hartz4 habt Noch besser, mit dem AG sprechen sofern du die 3 Jahre EZ noch nicht voll genutzt hast ob er einer Verlängerung zustimmt. Im absoluten Notfall Druck beim JA machen und auf den Rechtsanspruch pochen den ihr habt auf Betreuung.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Thunderhark

Ausbildungsvertrag kündigen würde ich unbedingt versuchen zu vermeiden hast Du noch alten Urlaub oder Dein Mann der das dann machen könnte jemand der das Kind im Übergang nehmen könnte ? dagmar


QueenMum

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Antwort auf Beitrag von Thunderhark

Sei mir nicht böse, aber eine Ausbildung schmeißen wegen 1,5 Monate Überbrückung finde ich nicht gut. Denn auch ein späterer AG wird danach fragen. Du kannst dich ans Jugendamt wenden zwecks Tagesmutter für die kurze Betreuung oder auch unbezahlte Freistellung kann man nehmen dann ist man trotzdem versichert, oder Urlaub oder oder oder. Es gibt immer Mittel und Wege, aber arbeitslos melden wegen sowas würde ich niemals.


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von Thunderhark

Auf keinen Fall kündigen! Geh zum Jugendamt, sag denen, dass du ab dem 20.6. wieder arbeiten musst und eine Betreuung brauchst, weil du sonst deine Ausbildung verlierst. Die werden dir sicher helfen. Ansonsten frag im Freundeskreis, im Internet, gib ne Anzeige auf, dass du eine Tagesmutter, Oma etc. suchst. Apropros Oma: können die Großeltern nicht ggf die paar Wochen überbrücken? Notfalls abwechselnd. Oder warum nimmt der Vater dann nicht die 6 Wochen Elternzeit? Das steht ihm doch auch zu...