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Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit

Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit

Katwei

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Hallo ! Ich bin 36 Jahre alt und möchte gerne bald ein 2. Kind bekommen. Ich bin derzeit noch in Elternzeit. 14 Monate bekomme ich Basiswlterngeld, danach von meinem Mann Ich möchte aber 24 Monate Elternzeit haben ( mein AG hat bereits zugestimmt). Vor der Geburt meiner Tochter war ich im Beschäftigungsverbot (Gegahrenquelle zu hoch) und habe mein Gehalt normal weiterbekommen. Wie wäre das, wenn ich nach 24 Monaten wieder schwanger werden würde. Ich käme ja direkt ins B- Verbot. Würde ich da wieder Geld bekommen wie in der 1. Schwangerschaft? Ich freue mich über eine Antwort


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Katwei

die Vorgaben haben sich geändert, dein AG muss dich nach Möglichkeit weiterbeschäftigen, auch mit Ersatztätigkeiten. Du wirst also eine Kinderbetreuung brauchen und kannst damit rechnen, wieder voll arbeiten zu gehen. Wenn du das nicht willst, verlängere dann die Elternzeit.


Katwei

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Da hat man damals auch nach geguckt aber sie konnten mir keine andere Arbeit geben . Ichhätte es gerne gemacht . Aber ja, ich müsste in jedem Fall eine Betreuunng für meine Tochter haben! Danke für den Hinweis


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Katwei

Damals ist damals, inzwischen ist wieder ein neuer Fall. Die Alternativen müssen in jedem Einzelfall wieder neu geprüft werden.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Katwei

Ja, Du würdest im BV entsprechend des aktuell gültigen Vertrages ab dem theoretisch ersten Tag wieder Geld bekommen. Betreuung sichern, falls es kein BV gibt ;-)


Katwei

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Auch, wenn ich zwischen den beiden Kindern nie gearbeitet hab ? Ich bin mir irgendwie unsicher


basis

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Antwort auf Beitrag von Katwei

Du bekommst in einem BV das, was du bekommen würdest, wenn du arbeiten würdest. Egal was vorher mal war. Deshalb musst du ja auch theoretisch arbeiten gehen können, sprich Kind 1 muss betreut sein und die Elternzeit zu Ende.


Lewanna

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Antwort auf Beitrag von Katwei

Du stellst nach der Elternzeit ganz normal deine Arbeitskraft zur Verfügung. Dein Arbeitgeber muss dir einen Arbeitsplatz der dem Mutterschutzgesetz entspricht geben. Wenn er das nicht kann bekommst du ein BV. Und dann ist es egal ob du in der Zwischenzeit gearbeitet hast oder im Elternzeit warst. LG