Lovie
Situation folgendermaßen : Krank geschrieben von 1.4. Bis 14.4. 15.4. Urlaubstag Am 13.4. Teilt die Firma mit, dass rückwirkend zu. 1.4. Kurzarbeit ist, mit 0 Stunden Arbeit. Der AN hat nun für den kompletten Monat nur die 67 Prozent bekommen. Wäre er nicht krank geschrieben gewesen, hätte er aber von 1.4. Bis 14.4. Voll gearbeitet, da da noch keine kurzarbeit war. Diese wurde ja rückwirkend angeordnet bzw mitgeteilt. Ohnehin müsste der eine urlaubstag ja voll bezahlt werden. Oder?
Er war krankgeschrieben, daher bekommt er meines Erachtens sein Gehalt bis 14.4, für den 1 Tag danm Urlaub. So war es zumindest bei uns. Rückwirkend ist aber auch komisch.. Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Ausgesteuert und schwanger
- Elterngeld trotz das der Ehepartner in der Insolvenz ist
- UPDATE zur Wohngeld Frage... mit Kopfschütteln über unsere Systeme
- Schwanger in der Elternzeit
- Frage zum Elterngeld – Einkommensgrenze und Zeitpunkt der Steuererklärung?
- Erneute Schwangerschaft in bestehender Elternzeit
- Kindkrankgeld
- Gibt es ein Forum, in dem man sich über Geldanlage austauschen kann?
- Wohngeld - Bürgschaft ?
- Kindkranktage 2025 für 2 Kinder (1 und 3 Jahre)