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Elternzeit - wann Steuerklasse wechseln?

Elternzeit - wann Steuerklasse wechseln?

mausebär2011

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Hallo! Ich gehe bald ins den Mutterschutz. Der endet theoretisch am 29.09 Ich bekommen das erste Elterngeld also im Oktober. Mein Mann nimmt im ersten Monat (also vom ET, 04.08-03.09) Elternzeit und bekommt Ende August somit das Elterngeld ausgezahlt. Wir wollen dann in Steuerklasse 3&5 wechseln nun mtl mehr raus zu haben. Aber wann genau müssen wir wechseln? Im Juli damit es im August greift? Oder im August weil es ja um die Zahlung Ende August, also quasi für September greifen soll? Oder erst wenn mein Mutterschutz vorüber ist und ich auch Elterngeld beziehe? Ich habe schon gegoogelt. Stehe aber voll auf dem Schlauch und schnall es einfach nicht Danke schonmal an alle!


Felica

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Ich persönlich rate davon ab. Einfach weil ihr keine Steuern spart, ihr zahlt sie nur zu einem anderen Zeitpunkt. Wenn es euch egal ist das eine riesen Rückzahlung ans Amt droht, dann wechsel zur Geburt. Bei euch beiden ist das Einkommen und damit auch die Steuerklasse vor Geburt für das EG maßgeblich. Bei dir wird halt noch der Mutterschutz ausgeklammert. Was danach passiert ist für das EG egal, und für das Mutterschaftsgeld gelten die 3 Monate vor Mutterschutz. Am Ende des Jahres berechnet das Finanzamt dann was ihr hättet zahlen müssen, wobei das EG ja mit eingerechnet wird und schaut dann was ihr beiden zusammen an Steuern bezahlt habt. Habt ihr zuviel, gibt es Geld zurück, habt ihr zuwenig bezahlt, müsst ihr nachzahlen. Und Elterngeld bekommst du nicht erst im Oktober sondern ab Geburt. In deinem Falle wird es aber mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Rechnet auch nicht damit das dein Mann sein EG bereits Ende August bekommt. Mit Glück habt ihr dann alle Unterlagen zusammen um es beantragen zu können. Das geht erst wirklich wenn alles da ist. Bis es dann ausgezahlt wird kann es auch mal dauern, je nachdem wie schnell die sind. Ist also recht wahrscheinlich das dein Mann sein EG nachträglich bezahlt bekommt wenn er bereits wieder arbeitet. Das ist das Problem wenn man EG im ersten Lebensmonat nehmen will. Legt also ausreichend Geld zur Seite um das überbrücken zu können.


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ja, das mit der langen Bearbeitung kenne ich vom letzten mal. Da hat Mann auch den ersten Monat genommen, theoretisch 21.01-20.02 und das Geld erst Ende April bekommen. Deshalb haben wir uns das direkt beiseite gelegt. Wechseln müssen wir definitiv. Sonst müssten wir noch weitere Leistungen beantragen weil es sonst hinten und vorne nicht passen würde. Da zahl ich nächstes Jahr lieber einmalig n Batzen als jetzt jeden Monat mit H4 oder so aufstocken zu müssen. Ach mein Gott, ist das immer kompliziert alles


Felica

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Dann würde ich eher prüfen ob ihr nicht mit Kinderzuschlag und Wohngeld zurecht kommt. Spart die steuerproblematik.


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von Felica

Danke für den Tipp. Ich habe es vorhin alles mal mit diversen Rechnern durchgespielt und es lohnt sich tatsächlich nicht zu wechseln weil wir Wohngeld bekommen würden. So fehlen uns nichtmal 100€ mtl. Das ist ja zu verschmerzen und dafür lohnt sich ein Wechsel tatsächlich nicht!


Felica

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Deshalb wechseln wir auch nicht. Wobei Wohngeld bei uns wegfällt. Wir bleiben in 4/4 und sehen das ganze als Sparkonto an.


Sarah_Maria

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Hallo, Ich habe letztens in den Podcast Auf Geldreise mit Anja und Anika reingehört und zum Elterngeld gab es zwei folgen mit richtig guten Tipps. Es ging auch darum wie man da mehr herausholen kann! Vielleicht hilft dir das auch weiter? Liebe Grüße