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Elternzeit unter Vorbehalt beantragen?

Elternzeit unter Vorbehalt beantragen?

sonnekind

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Wir erwarten im Januar unser Kind, meine Elternzeit müsste ich also in den kommenden Tagen beantragen. Nun wissen wir aber aufgrund der aktuellen politischen Situation gar nicht, ob wir Elterngeld bekommen werden - und falls ja, ob ich meiner Frau dann Elternmonate wegnehmen würde. Wie soll ich dies am besten handhaben, kann ich meine Elternzeit unter einem Vorbehalt beantragen und wie müsste ich das dann formulieren?


Neverland

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Antwort auf Beitrag von sonnekind

Musst du denn ab Geburt EZ nehmen? Ich finde ja das ist die Zeit wo das am wenigsten nötig ist. Wegen Wochenbett sollte deine Frau dann nicht übertreiben, heißt Unternehmungen sind kaum. Kind schläft überwiegend sehr häufig fehlen die Zeiten dann später wenn das Kind bei der Betreuung eingewöhnt werden muss. Du würdest in der Zeit auch gar kein Geld bekommen, da das EG erst beantragt werden kann wenn alles da ist und die Bearbeitung auch in manchen Gegenden mehrere Monate dauert. Was vielen auch nicht bewusst ist, hast du mal EZ beim AG eingereicht, bist du an diese fest gebunden, du kannst über die Dauer von 2 Jahren daran auch nichts mehr ändern. Wenn also später doch noch ein paar Monate EZ deinerseits nötig werden, weil ihr erst einen KiGa-Platz ab August 2025 bekommt, zB, dann kannst du nur auf guten Willen deines AG hoffen. Sofern du wirklich unbedingt EZ ab Geburt nehmen musst oder willst, würde ich EZ mit TZ-Arbeit nehmen und EG-Plus für diese Monate. So bekommst du einen Teil deines Gehalts und zusätzlich EG-Plus. Sofern ihr dann die Voraussetzungen erfüllt. Sollten die Vaterschaftsmonate kommen, würde das sehr wahrscheinlich wie das Mutterschaftsgeld behandelt werden, es wird dann mit dem EG verrechnet.


sonnekind

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Danke. Ich würde schon gerne den ersten Monat zu Hause bleiben, damit ich mich um meine Frau und das Neugeborene kümmern kann. Wir machen uns halt Sorgen, ob wir überhaupt EG bekommen (egal ob plus oder nicht). Falls die Familienstartzeit noch rechtzeitig in Kraft tritt, wäre das natürlich prima. Aber das Horror-Szenario wäre, wenn wir kein EG mehr bekämen und es auch noch keine Familienstartzeit gäbe.


Maja1979

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Antwort auf Beitrag von sonnekind

Warum solltet ihr keins bekommen?


MamaausM2

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Antwort auf Beitrag von Maja1979

Es soll die Grenze am Einkommen auf 150.000€ gesenkt werden...


MamaausM2

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Antwort auf Beitrag von sonnekind

Das Gesetz ist doch noch nicht verabschiedet. Und nein einmal angemeldet, kannst du die nicht einseitig zurückziehen.


sonnekind

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Antwort auf Beitrag von MamaausM2

Ja, aber falls es verabschiedet wird, werden die bereits beantragten Elternzeiten ja nicht ungültig. Das heißt, wenn ich jetzt Elternzeit beantrage und sich danach das Gesetz ändert, hätten wir dann in der Zeit gar kein Einkommen, weder vom Arbeitgeber noch vom Staat.


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von sonnekind

Bei der Einkommensklasse von der wir hier reden, sollte ein Monat zu überbrücken sein Und du musst eh mdst. 2 Monate nehmen, um überhaupt Anspruch auf EG zu erwerben.