Leo222
Hallo alle zusammen, wir sind ein Paar, zusammenlebend, jedoch nicht verheiratet. Sorgerecht hat nur die Mutter. Vaterschaftsanerkennung hat (noch) nicht stattgefunden. Vater ist selbstständig und Mutter ist Arbeitnehmerin. Einkommen vom Vater übersteigt leider die vorgeschriebene Einkommensgrenze. Frage: Muss die Mutter beim Elterngeldantrag den Vater überhaupt mit angeben? Leben zwar zusammen in einem Haus, allerdings hat hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Danke vielmals für kommende Antworten.
Natürlich - es geht um das Haushaltseinkommen.
Jede Regelung hat ja seinen Sinn, wenn der Vater so viel verdient, warum soll dann der Steuerzahler einspringen ? Mag sich ungerecht anfühlen im Sinne von andere bekommen ja auch was, hilft ja aber nichts Grds würde ich das mit der Vaterschaft prioritär klären, da gehts auch um Ansprüche des Kindes gegen den Vater falls ihm oder Dir was passiert etc?
Ein Kind hat in der Regel zwei Elternteile. Und diese beiden Elternteile sind auch verantwortlich. Wenn das Einkommen wirklich zu viel ist (es zählt der Gewinn, nicht der Umsatz!), dann könnt ihr es euch locker leisten, auf das Elterngeld zu verzichten. Das Elterngeld ist übrigens noch eine relativ junge Erfindung. Noch vor wenigen Jahren mussten alle Eltern ohne Elterngeld, ein Kind groß ziehen…