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Elterngeld wie berechnet

Elterngeld wie berechnet

Rebi84

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Hallo zusammen, vllt kann mir hier jemand meine Fragen beantworten. Ich war bis 2.1.20 in Elternzeit 3 Jahre. nun bin ich wieder schwanger geworden in der Elternzeit. habe ab 1.1.20 bis 24.1.20 eine Krankmeldung bekommen und nun habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen bis zum Mutterschutz im Mai 20. Hatte ab dem 2. Jahr Elternzeit einen Midijob in einem anderen Betrieb wo ich bis zur Krankmeldung auch noch beschäftigt war mit knapp 200€ im Monat. Nun meine Fragen 1. bekommen ich nun von meiner Festanstellung mein letztes Gehalt wieder wie vor der 1.SS? obwohl ich ja nicht arbeiten durfte. Am Vertrag wurde nix geändert. 2. werden dann beide Löhne von der Festanstellung und Midijob zusammen gerechnet fürs Elterngeld? 3. bekomme ich dann zwei Anträge von der Elterngeldstelle zum ausfüllen von den Löhnen. Sorry für den langen Text, hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen da ich nix im Internet diesbezüglich finde. LG Rebi


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Rebi84

Frage.... Wenn deine Elternzeit beendet ist, was ist mit deinem Hauptjob? Gekündigt? Grundsätzlich zählen für das Elterngeld die 12 monate vor neuem Mutterschutz.


Rebi84

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in meinen Hauptjob bin ich jetzt im BV.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Rebi84

Du müsstest im Midi job auch dein Gehalt bekommen Das BV gilt auch dort. Und zum Elterngeld zählt alles Einkommen zusammen. Also die 12 monate vor Mutterschutz. Also bis 12/19 der midi und dann ab 1/20-5/20 der Hauptjob + midi...


Felica

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Antwort auf Beitrag von Rebi84

Wieso 200 € bis zur Krankmeldung? War der Job auf die EZ befristet oder unbefristet? Wenn unbefristet musst du die 200 € weiterhin bekommen. Auch für Minijobs gelten die Gesetze. Für den VZ gilt das du normal das Geld bekommst. Wie wenn du arbeiten würdest. Für das neue EG gelten die 12 Monate vor deinem Mutterschutz. Aus diesen setzt sich das neue EG zusammen.