Roc_83
Hallo zusammen, wir habe ein Haus gekauft, im oberen Geschoss gibt es zwei Zimmer, eines davon möchten wir teilen. D.h. es muss unter anderem ein Dachfenster eingebaut werden. Für diesen Einbau benötigt man eine Genehmigung. Soweit so gut, die würden wir beantragen und gut ist. AAAAber: In den ursprünglichen Plänen war das Geschoss nicht als Wohnraum geplant, der Vorbesitzer hat (O-Ton) später halt eine Wand eingezogen, damit die Kinder Spielraum hatten und es einen Abstellraum gab. Eine Genehmigung gab es dafür nicht, es wurde hatl gemacht. Wenn wir jetzt aber das Fenster einbauen inkl. Antrag, wir ja dem Amt klar werden, dass dort jetzt schon Wohnraum ist. Was kann denn jetzt passieren? Nachträgliche Genehmigung? Strafe? Rückbau? Ich recherchiere hier schon, aber so ganz klar wird mir das nicht. Es handelt sich um NRW, also wer sich auskennt: Her mit eurem Wissen. Vielen Dank, Roc
Seit wann muss man eine Genehmigung dafür haben?Mein Mann ist Bau-Ing und sagt das ist genehmigungsfrei weil es eine unwesentliche bauliche Veränderung darstellt. Sofern es sich nicht um mehr als ein normal großes Fenster handelt. Auch NRW
Hallo, Unsere weitläufige Nachbarschaft muss genehmigen lassen, wegen Gartenstadt und Denkmalschutz. Weiß nicht, ob sowas vielleicht bei euch auch zutreffend könnte..... Lg carmen
Soweit ich weiß, ist es bei privater Nutzung nicht genehmigungspflichtig, nur wenn man diesen vermieten will, gibt es Vorgaben. Wir haben im Dach auch zwei Kinderzimmer ohne Fragen ans Rathaus. Privat kann man wohnen wie man will. Allerdings bin ich kein Fachmann..... Lg Carmen
Wir haben nach dem Kauf unseres Hauses auch das Dachgeschoss ausgebaut und brauchten dazu keine Genehmigung. Wir haben vier große Dachflächenfenster - eine Genehmigung hätten wir nur für Gauben oder ähnliches gebraucht, d.h. wenn wir die Optik des Hauses verändert hätten. Wir leben allerdings in RLP, hier braucht man grundsätzlich keine Genehmigung, wenn man neuen Wohnraum unterm Dach schafft (bei Gebäuden der Klassen 1 bis 3).