"Annabell"
Ich muss kommenden Donnerstag zum ersten mal zu einem Gericht. Wegen Sorgerechtsstreit. Ich war noch nie da und habe total Angst. Ich weiß nicht was mich erwartet, ist der Richter auf seiner Seite, ist sein Anwalt bissig. Wie lange und welche Fragen muss ich beantworten? Ich bin fix und fertig. Kann mir jemand Mut machen? Wie war es bei euch, wenn ihr schon mal da wart? Traurige Grüße, Gwendi
Hast du keinen Rechtsbeistand? Den könntest du ja fragen, denn der kennt DEN RICHTER ja vielleicht. Ansonsten verstehe ich die Aufregung nur zum Teil. Immer sachlich bleiben, gut sortiert und immer an das Wohl des Kindes denken, nicht nur an das eigene. Ich glaube, das spürt dann auch ein Richter. Viel Glück!
worum geht es denn genau? je nachdem worum es geht, würde ich mich sehr gut vorbereiten und hätte auch extremes Herzklopfen.
Es geht sachlich zu. Die Anträge der Parteien sowie die Einschätzung des Jugendamtes liegen vor. Der Richter/in wird sich ein Bild machen und dann entscheiden.
Ich bin mit meiner Tochter und meinem neuen Lebensgefährten umgezogen - ein Umgang ist so eigentlich kaum möglich. Nun hat der Vater geklagt - es ist aber so, dass er sich vor dem Umzug NULL um seine Tochter geschert/gekümmert hat, jetzt aber den liebenden Vater macht. Eine Rechtsanwältin habe ich. LG
na ja, so sachlich wird/kann das alles nicht bleiben. wenn du anwaltlich vertreten bist, weißt du ja, dass du bei gemeinsamem Sorgerecht nicht ohne seine Zustimmung mit dem kind hättest umziehen dürfen. dass er sich null gekümmert hat wird egal sein, denn er gibt ja vor sich JETZT kümmern zu wollen und kann es nicht. ich würde mich nochmal eingehend mit meiner Anwältin besprechen. das kann nämlich auch nach hinten losgehen.....wenn der richter den liebenden vater abnimmt.
*autsch* >>ein Umgang ist so eigentlich kaum möglich. Wenn Du das schon gewusst/einkalkuliert hast, wird das ggf. negativ vor Gericht bewertet. Ich gehe mal davon aus, dass Deine Anwältin Dir da eine andere Wortwahl empfiehlt. Wenn es sich bei dem Termin nur um eine Klärung der Umgangsregelung handelt, hast Du eigentlich Glück gehabt. Hätte auch ein Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht werden können.
Upps, das war aber nicht sehr geschickt. Vor Gericht gilt nicht was der Vater bislang getan hat, sondern was er tun möchte (zukünftig).
Naja, dass du das nicht darfst weisst du ja. Wenn du Glück hast wirst du nun eben den Umgang finanzieren müssen. Ist immer noch besser als wenn er jetzt das Kind zu sich holen will.
Das hört sich so an als wen du den Umgang von Vater und Kind eigentlich gar nicht möchtest. Was sagt denn das Kind dazu? Alter weiß ich ja nicht, aber die werden doch sobald sie reden können nach Papa fragen, wenn der nicht mehr da ist!
sunny-peri, hast du eigentlich verstanden, worum es geht?
Eine sunny-perri gibt es hier nicht! Falls du mich meinst, ich denke es geht um das Umgangsrecht zwischen Vater und Kind welches die AP nicht möchte!