Elternforum Rund um die Erziehung

Papi zeit

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tougther

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als stille mitleserin möchte ich jetzt auch mal etwas schildern.mein tochter ist eine richtige quirlige süsse maus.hat schon 3 zähne und eine lebhafte prinzessin.mittlerweile 5 monate alt und der vater hat sie bisher nie gesehen.lt.richterin kann er sie sonntags für 2 stunden zu sich nach hause mitnehmen.habe mehrmals versucht ihn zu erreichen und angeboten das er seine tochter gerne besuchen kommen kann und auch seine verwandten.um einen kontakt aufzubauen.hat es immer abgelehnt er stellte bei gericht einen besuchsantrag die richterin meint er kann sie mitnehmen.hat aber nie gefragt was sie braucht tagesablauf was sie für nahrung bekommt auf meine frage wie er das zu hause machen will da er ja nix über die maus weiß sagte er nur das wird schon irgendwie gehen.nun meine frage darf ich als mutter bei einen baby nicht anwesend sein. i mein sie ist ja noch klein und hilflos kennt den vater nicht und auch die oma opa onkel tante (großfamilie)was alle in einem haus wohnen.hab angst wenn sie da alleine ist wiesie reagiert wenn gar kein bekanntes gesicht dabei ist.wohnen auch 30 km weiter weg also kann er nichtmal schnell mal zurückfahren .ich habe ihnen gesagt sie können gerne bei uns zu hause vorbeikommen.das wollen sie nicht und das interessiert sie nicht.was soll ich machen? würde gerne das richtige für die maus machen damit sie sich wohl fühlt.lg Carina


Kiesel84

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Antwort auf Beitrag von tougther

noch nie gesehen und dann ohne "Anleitung" bei sich zu Hause allein mit ihr? Nie im Leben! Das kindeswohl sehe ich da nicht als gewährleistet. Wieso sollte er wenn er ein verantwortungsvoller Vater sein will, was dagegen haben wenn du mitgehst?


emilie.d.

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Antwort auf Beitrag von tougther

Hallo Carina, aus Deinem Beitrag wird leider nicht ganz deutlich, welche Optionen Du überhaupt hast. Der Vater hat gerichtlich ein Umgangsrecht erwirkt? Ist er entschlossen, dieses Umgangsrecht allein wahrzunehmen oder läßt er doch mit sich reden? Wenn der Vater und dessen Familie vernünftig denken, müßte Ihnen klar sein, daß es zum Kennenlernen eine denkbar schlechte Ausgangssituation ist, einen in der Fremdelphase befindlichen Säugling von der Mutter zu trennen. Wenn es die Umstände irgendwie zulassen, solltest Du versuchen, den Vater zu überzeugen, daß Du dabei sein kannst. Wenn Ihr Euch allerdings schon vor Gericht getroffen habt, weiß ich nicht, inwiefern er nun noch zu Kompromissen bereit ist. Vielleicht wenn Du ihm mehr Zeit als er durch das Urteil erwirkt hat, in Aussicht stellst? Viele Grüße